Der Brexit ist nach zähen Verhandlungen nun doch noch mit einem Deal vollzogen worden. Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarkts und der Zollunion der Europäischen Union.

Ein Partnerschaftsvertrag regelt künftig die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
Die gute Nachricht: Der Agrarhandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bleibt auch in Zukunft zollfrei.

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Vereinbarungen und Änderungen.

 

 

Wirtschaftspartnerschaft garantiert Zollfreiheit

 

Das Abkommen beinhaltet eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft.

Zu ihr gehört ein Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht. Somit bleibt auch der Handel mit Agrarprodukten zollfrei. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sprach von einem „ wichtigen Signal für die Aufrechterhaltung der beiderseitigen Handelsbeziehungen“.

Regelungen zu Staatlichen Beihilfen ebenso wie Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Klimabereich sollen zudem einen fairen Wettbewerb garantieren.

 

 

 

Wettbewerbsgleichheit fraglich

 

Mit dem Abkommen haben sich beide Seiten verpflichtet, ein gleiches Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. So soll verhindert werden dass sich ein Partner durch z.B. niedrigere Umwelt- oder Sozialstandards oder staatliche Beihilfen Wettbewerbsvorteile verschafft.

Kontrolliert wird dies durch einen gemeinsamen Partnerschaftsrat. Bei Verstößen gegen das Abkommen können Sanktionen wie z.B. Strafzölle verhängt werden.

Da Großbritannien aber nicht die Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anerkennt ist das Land auch nicht verpflichtet neue EU-Standards zu übernehmen und umzusetzen. Die Wettbewerbsgleichheit ist somit fraglich.

 

 

Mehr Kontrollen, mehr Kosten

 

Auf mehr Kontrollen und höhere Kosten müssen sich alle Importeure und Exporteure einstellen. Der bisherige freie Personen -, Waren -, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist Geschichte.

Das neue Handels- und Kooperationsabkommen bringt mehr Kontrollen und mehr Bürokratie für Exporte der EU-Landwirtschaft ins Vereinigte Königreich und Importe von der Insel in die EU.

Die Grenzabfertigung und Inspektionen werden nicht nur mehr Zeit, sondern durch Transaktionskosten auch mehr Geld kosten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erwartet zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 10 Prozent des Warenwerts.

 

 

Zertifikate für Pflanzenbestandteile

 

Lebensmittelimporte aus dem Vereinigten Königreich unterliegen ab sofort denselben Kontrollen wie Importe aus sonstigen Drittstaaten.

Importe von Pflanzenbestandteilen müssen, wenn das EU-Recht dies vorschreibt, unter anderem von entsprechenden Zertifikaten begleitet werden.

 

 

 

Ursprungsregeln und Herkunftsangaben

 

Vor allem bei zusammengesetzten Produkten sollen Ursprungsregeln garantieren, dass nur Erzeugnisse mit Ursprung in Großbritannien zollfrei über die Grenze gelangen.

Bestehende Herkunftsbezeichnungen bleiben geschützt, ein Schutz künftiger geografischer Herkunftsangaben wurde allerdings nicht vereinbart.

 

 

 

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