Ende dieses Jahres sollte die Westbalkanregelung eigentlich auslaufen.

Nach einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Ausnahmegenehmigung für Arbeitsmigranten nun aber weiter bis 2023 gelten.

Aufgrund der langen Wartezeiten auf ein entsprechendes Visum hatte sich allerdings die Regelung in der Vergangenheit für die landwirtschaftliche Saisonarbeit nur als bedingt geeignet gezeigt.

In Serbien warten Interessenten zum Beispiel bis zu sieben Monate auf einen Termin bei der Deutschen Botschaft.
Zwischenzeitlich hatte die Deutsche Botschaft in Belgrad in Kooperation mit dem VSSE ein Gruppenverfahren zur Beschleunigung des Prozesses eingeführt. Die Dauer des gesamten Verfahrens betrug damit in der Regel nur noch drei bis acht Wochen.

Inzwischen wurde das Gruppenverfahren aber wieder ausgesetzt, ein rechtzeitiges Eintreffen von Erntehelfern ist deshalb in den meisten Fällen wieder fraglich.

 

 

Westbalkanregelung im Überblick

 

Da Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für Deutschland als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ gelten, haben Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern faktisch kaum eine Chance auf Erfolg. Die meisten Asylsuchenden aus diesen Ländern müssen daher wieder in ihr Heimatland zurückkehren.

Mit Wirkung zum 28.10.2015 wurden jedoch die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Bürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gelockert.

Seit dem 01.01.2016 können Menschen aus den genannten Ländern in Deutschland für jede Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und können unabhängig von Deutschkenntnissen und einer formalen Qualifikation einreisen wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Die Beschäftigten dürfen zuvor in Deutschland keine Sozialleistungen bezogen haben.

Ausgenommen sind zudem Tätigkeiten als Leiharbeitnehmer.

Allein im vergangenen Jahr sind 27.000 Arbeitskräfte über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen.

 

 

Verlängerung bis 2023

 

Die Westbalkanregelung war ursprünglich geschaffen worden um mit der hohen Zahl an Asylbewerbern aus den betroffenen Ländern umzugehen. Ende Dezember sollte sie auslaufen.

Eine im April veröffentlichte Studie des Bundesarbeitsministeriums wertet die Westbalkan-Regelung jedoch als Erfolg.

Die Arbeitnehmer sind demnach oft im Baugewerbe, in der Pflege oder der Gastronomie beschäftigt, in der Hälfte der Fälle als Fachkräfte. Gerade in diesen Bereichen besteht auch weiterhin Bedarf an ausländischen Arbeitern.

Eine Verlängerung war dennoch bisher vor allem auf Seiten der Union umstritten. Die CDU wollte aufgrund der coronabedingt steigenden Arbeitslosigkeit eigentlich die weitere Zuwanderung ungelernter Arbeitskräfte vom Westbalkan drosseln.

Erst kürzlich hatten sich die beteiligten Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Fraktion darauf geeinigt, die Regelung für weitere zwei Jahre zu verlängern, die Personenzahl aber auf 15.000 Menschen zu beschränken.

Laut dem aktuellen Referentenentwurf soll nun pro Jahr aber doch ein Kontingent in Höhe von bis zu 25.000 Menschen gelten.

Das Bundesarbeitsministerium leitete nun die Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung ein.

 

 

Studie zur Regelung

 

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Durchführung des Forschungsvorhabens “Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien” beauftragt.

Das Forschungsvorhaben analysiert die Wirkungen der befristeten Westbalkanregelung auf die Arbeitsmarktintegration der betroffenen Erwerbsmigranten.

Im Rahmen einer quantitativen Analyse wurden die Integrationsverläufe von 36.050 Beschäftigten, die die Westbalkanregelung 2016 und 2017 in Anspruch genommen haben, untersucht.

Basierend auf qualitativen Interviews mit 130 Personen wurden darüber hinaus Motive, Erfahrungen und Handlungsstrategien von Arbeitgebern, Beschäftigten, Verbänden sowie Verwaltungskräften analysiert.

Der Forschungsbericht belegt, dass die Wirtschaft eine Verlängerung begrüßt.

 

Hier geht es zur Studie:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb544-evaluierung-der-westbalkanregelung.pdf;jsessionid=94AB76577C6A36E53D2648957CD982A3?__blob=publicationFile&v=2

 

 

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