Der Mindestlohn steigt, die Mehrwertsteuersenkung endet, ein nationaler CO²-Preis wird eingeführt.
Die Grundrente kommt und die Überbrückungshilfe III.
Der Solidaritätszuschlag wird ebenso abgeschafft wie Einwegplastik.
2021 hält einige Änderungen bereit.
Wir haben das Wichtigste zusammen gefasst.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.
Anschließend ist eine Erhöhung im Sechs-Monats-Rhythmus vorgesehen auf zunächst 9,60 Euro, dann 9,82 Euro und am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Die Mindestausbildungsvergütung steigt ebenfalls von bisher 515 Euro auf 550 Euro im ersten Jahr, im zweiten von 607,70 Euro auf 649 Euro und im dritten Ausbildungsjahr von 695,25 Euro auf 743 Euro je Monat an.
Mehrwertsteuer
Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs.
Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, um den Konsum zu stärken und die Menschen anzuregen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur zu stützen.
Altersrente der Landwirte
Die AdL-Beiträge ändern sich zum 1. Januar. In den alten Bundesländern sinken sie um 1,15 Prozent auf 258 Euro/Monat (Vorjahr: 261 Euro), in den neuen steigen sie leicht um 0,41 Prozent auf 245 Euro/Monat (Vorjahr: 244 Euro).
Zum 1. April 2021 werden die Einkommensgrenzen für einen Zuschuss zum Beitrag für die Alterssicherung für Landwirte (AdL) deutlich angehoben und künftig nach der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße ermittelt.
Ein Zuschuss wird dann bis zu einem jährlichen Einkommen von 23.688 Euro (Ost: 22.428 Euro) bei Alleinstehenden bzw. 47.376 Euro (Ost: 44.856 Euro) bei Verheirateten gewährt (zuvor: 15.500 Euro bzw. 31.000 Euro).
Der monatliche Höchstzuschuss von 155 Euro (Ost: 147 Euro) wird bis zu einem jährlichen Einkommen von 11.844 Euro (Ost: 11.214 Euro) bzw. 23.688 Euro (Ost: 22.428 Euro) bei Ehepaaren gewährt.
Bislang erhielten Landwirte den Höchstzuschuss nur bis zu einem Jahreseinkommen von 8.220 Euro (Ehepaare: 16.440 Euro).
Landwirtschaftliche Krankenversicherung
Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung wird teurer.
Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Beitragsklasse 1, 2 und 20 um rund 4,7 %.
In den Beitragsklassen 3 bis 19 bleibt die Beitragserhöhung durch zusätzliche 30 Mio. Euro Steuermittel und den Einsatz von 15 Mio. Euro Betriebsmittel auf 1,7 % begrenzt.
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben und bleibt in 2021 unverändert.
Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden: http://www.svlfg.de/beitraege-lkk
Einkommenssteuer
Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss.
2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro.
Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig werden, in Ostdeutschland bis 6700 Euro (bisher 6450 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.
Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfen werden verlängert für Unternehmer, die durch die Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.
Ab Januar 2021 gilt die Überbrückungshilfe III, die bis Ende Juni 2021 läuft.
Erstattet werden dabei betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten und nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle.
Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III liegt bei 500.000 Euro.
Solidaritätszuschlag
Für 90 Prozent der Bürger fällt ab 1. Januar der Solidaritätszuschlag weg.
Weitere 6,5 Prozent sollen ihn dann nur noch teilweise zahlen – je höher das Einkommen, desto mehr. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten.
Der Soli war ursprünglich als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer.
Umsatzsteuerpauschale
Die Umsatzsteuerpauschalierung darf ab 2022 nur noch von Betrieben mit einem Umsatz bis 600.000 Euro angewendet werden.
Die Änderung gilt für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2021 bewirkt werden.
Grundrente
Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag.
Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig.
Der Zuschlag soll gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Den erhalten aber nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro.
Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer steigt für neue Autos mit hohem Spritverbrauch.
Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw wurde bisher anhand des Hubraums und CO2-Prüfwertes berechnet.
Künftig wird die Steuer stärker nach dem CO2-Wert bemessen. Bereits zugelassene Autos sind davon nicht betroffen.
CO₂-Preis
Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO₂-Preis für Verkehr und Heizen.
Ab dem 1. Januar wird pro ausgestoßener Tonne CO2 ein Betrag in Höhe von 25 Euro fällig. Ein Liter Benzin beispielsweise verteuert sich laut Bundesumweltministerium somit um 7 Cent.
Die CO2-Bepreisung soll schrittweise auf 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025 steigen.
Um Pendler mit einem weiten Arbeitsweg nicht zu benachteiligen, wird die Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21. Kilometer von derzeit 30 auf 35 Cent angehoben.
Außerdem gibt es eine Entlastung bei der EEG-Umlage: Die Bundesregierung hat den Beitrag der Verbraucher zur Förderung des Ökostroms auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr gedeckelt. 2020 liegt die EEG-Umlage bei 6,756 Cent.
Kassenumrüstung
Ursprünglich war eine Umrüstung der Kassen mit schon zum 1. Januar 2020 geplant.
Die Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme wurde jedoch von fast allen Bundesländern verlängert bis zum 31. März 2021.
Einwegplastikverbot
Ab dem 3. Juli 2021 dürfen in der EU keine Produkte aus Einweg-Plastik mehr verkauft werden.
Dazu gehören beispielsweise Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballonhalter, Rührstäbchen z.B. für den Kaffee sowie Verpackungen für Speisen und Getränke aus Styropor.
Investitionsprogramm des Bundes
Landwirte, Lohnunternehmer und Maschinenringe können ihre Förderanträge zum Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) ab dem 11. Januar bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank online stellen.
Für Landwirte werden Zuschüsse von 40 % zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungstechnik gewährt.
Dazu gehören beispielsweise Maschinen und Geräte zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern.
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