Jedes Jahr gibt es neue Steuern und Gesetze, Verbote und Pflichten.

Wir haben die wichtigsten Änderungen rund um Mindestlohn, Bonpflicht und Co. zusammengefasst.

Außerdem gibt es Neues zum bilateralen Abkommen mit Georgien.

 

 

Lohn und Gehalt

 

 

Mindestlohn

 

Zum 1. Januar 2020 ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 auf 9,35 Euro/Stunde (brutto) gestiegen.

Bei Minijobbern liegt die maximale Wochenstundenzahl dadurch jetzt bei 11 Stunden.

 

Mindestausbildungsvergütung

 

Neu eingeführt wird eine Mindestausbildungsvergütung.

Diese gilt für alle im Jahr 2020 begonnenen Ausbildungsverhältnisse und beträgt 515 Euro/Monat (brutto) im 1. Lehrjahr. Dieser Basiswert soll dann bis 2023 in drei Stufen auf 620 Euro steigen. Die Vergütungen für das zweite, dritte und vierte Lehrjahr sollen durch prozentuale Aufschläge von 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent auf das jeweilige Basisjahr ermittelt werden

 

Lohnsteuerpauschalierung

 

Eine Anhebung des Grenzbetrags zur Anwendung der fünf Prozent Lohnsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft wurde zum 01.01.2020 von bislang 12 € pro Stunde auf 15 € pro Stunde vorgenommen. Die Erhöhung des Grenzbetrags wurde durch die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns nötig.

Außerdem erhöht sich der Grenzbetrag bei der Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern mit Tätigkeiten außerhalb der Landwirtschaft von 75 auf 120 € pro Tag.

 

ELStAM-Abruf für Arbeitnehmer aus dem Ausland

 

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 ist es möglich, beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einzubeziehen. Für sie wurden bisher keine ELStAM bereitgestellt.

Beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen sind in Deutschland häufig nicht meldepflichtig. Deshalb kann ihnen die für den ELStAM-Abruf erforderliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) nicht wie sonst durch die Meldebehörde zugeteilt werden. Daher muss die steuerliche IdNr beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers beantragt werden.

 

 

 

Einkünfte und Kassensysteme

 

 

Meldepflicht für Kassensysteme

 

Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss seinen Kunden ab dem 01.01.2020 ungefragt einen Beleg zur Verfügung stellen – auch wenn diese ihn gar nicht wollen.

Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, können die Finanzbehörden aber aus Zumutbarkeitsgründen von der Belegausgabepflicht befreien.

Wer ein  elektronisches Aufzeichnungs- oder Kassensystem nutzt, muss ab dem 1. Januar 2020 die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (tSE) dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

Die technische Einrichtung muss allerdings erst bis zum 30. September 2020 erfolgen.

Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und bis Ende 2019 angeschafft wurden und die den Vorgaben der Kassenrichtlinie 2010 entsprechen und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2022 weiterverwendet werden.

Unternehmer, die bisher keine Registrierkasse benutzen oder kein elektronisches System verwenden, sind nicht zur Anschaffung gezwungen.

 

Gewinnglättung

 

Nach der Genehmigung durch die EU-Kommission können Landwirte eine Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Anspruch nehmen. Es können auf Antrag für die Jahre 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 sowie 2020 bis 2022 jeweils dreijährige Durchschnitte gebildet werden. Die Regelung ist bis Ende 2022 befristet.

 

 

 

Versicherung und Absicherung

 

 

Beiträge zur Alterssicherung

 

Zum 1. Januar 2020 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL), teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die Beiträge betragen dann in den alten Bundesländern 261 Euro/Monat (Vorjahr: 253 Euro) und in den neuen Bundesländern 244 Euro/Monat (Vorjahr: 234 Euro). Sie steigen somit um 3,2 Prozent (West) bzw. 4,3 Prozent (Ost).

Der Beitrag zur AdL ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes steigt der Beitrag in der AdL trotz des stabilen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt im Jahr 2020 weiterhin 18,6 Prozent.

 

Krankenversicherung

 

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Beitragsklasse 20 um ca. 1,9 %, in den Beitragsklassen 1 und 2 nach Beschluss der Vertreterversammlung ebenfalls geringfügig um 1,9 %.

Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden.

 

Pflegekasse

 

Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird geringfügig sinken. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Dieser errechnet sich aus dem Verhältnis von Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung.

Bei steigendem Gesamt-Beitragssatz zur GKV (2020: 15,7 %; 2019: 15,5 %) und konstantem Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2020 (3,05 %), sinkt der prozentuale Zuschlag zum LKV-Beitrag geringfügig gegenüber dem Jahr 2019. Der Zuschlag beträgt im Jahr 2020 19,4 Prozent (Vorjahr: 19,7 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 20,99 Prozent (Vorjahr: 21,31 Prozent).

 

 

 

Sonstiges

 

 

EEG-Umlage

 

Für Stromkunden erhöht sich die EEG-Umlage in 2020 um 5,5 Prozent auf 6,756 Cent je Kilowattstunde. Im Zuge der Beschlüsse des Klimapaketes soll diese dann in den Folgejahren wieder gesenkt werden.

 

 

Verschärfung der Düngeverordnung

 

Noch in diesem Jahr soll die Düngeverordnung verschärft werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) vorgelegt.

Für ihn wurde eine Verbändeanhörung mit einer Frist bis zum 15. Januar 2020 eingeleitet. Grund für die kurze Frist ist der von der Europäischen Kommission vorgegebene Zeitplan. Der Bundesrat soll sich dem Ministerium zufolge am 3. April 2020 mit der Verordnung befassen.

Der Referentenentwurf sieht eine Düngereduzierung von 20 Prozent in besonders belasteten Gebieten vor.

 

 

Kältemittelverbote

 

Das Phase-Down-Verfahren verknappt die Verfügbarkeit klimaschädlicher Kältemittel.

Ab dem 1.1.2020 gilt:

  • Inverkehrbringungsverbot für ortsfeste Kälteanlagen, die HFKW mit GWP ≥ 2.500 enthalten (außer zur Kühlung von Produkten unter minus 50 °C)
  • Verbot des Inverkehrbringens für hermetisch geschlossene gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte die HFKW mit GWP ≥ 2.500 enthalten
  • Verbot des Inverkehrbringens für bestimmte stationäre Kälteeinrichtungen
  • Verbot des Inverkehrbringens für bewegliche Raumklimageräte (hermetisch geschlossene Systeme) die HFKW mit GWP ≥ 150 enthalten
  • Nachfüllverbot für Kälteanlagen mit F-Gas/GWP 2500 („Frischware“)

 

 

Bilaterales Abkommen

 

Im Januar 2020 wird ein bilaterales Abkommen zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittsaaten zwischen Deutschland und Georgien abgeschlossen.

Ab Mai werden vorerst im Rahmen eines Pilotprojekts 400 Personen aus Georgien als Saisonarbeitskräfte für die Dauer von maximal drei Monaten beschäftigt werden können.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt den Mitgliedern der Verbände, die im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände organisiert sind, in Aussicht vorrangig an dem Projekt teilzunehmen.

Das Pilotprojekt verfolgt die Ziele zu testen, wie unter anderem, die Verwaltungsabläufe, die Eingliederung der Saisonarbeitskräfte in bestehende Strukturen in Deutschland, die Unterbringung und die Gehaltsmodalitäten ablaufen. Daher beachten Sie bitte gute Rahmenbedingungen für die georgischen Saisonarbeitskräfte, z.B. in Bezug auf Unterbringung und Betreuung zu gewährleisten.

Mitglieder der Verbände sollten bei Interesse spätestens bis zum 15. Januar 2020 eine E-Mail an Schumacher@vsse.de mit Ihren Kontaktdaten sowie der maximal beschäftigbaren Anzahl an georgischen Saisonarbeitskräfte für 2020 senden.

 

 

 

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