Zur Unterstützung der Bauernfamilien bei der Bewältigung weiterer Vorgaben zur Düngung haben die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Ursula Heinen-Esser, gemeinsam sieben konkrete Vorschläge vorgelegt.

 

Gleichzeitig bekräftigen die Ministerinnen ihren Einsatz für sauberes Grundwasser, insbesondere in stark belasteten Gebieten.

 

Im Fokus des Plans stehen deutlich Tierhaltung und Gülleausbringung.

Die differenzierte Ausweisung von nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten (Punkt 5 des Programms) betrifft aber auch andere landwirtschaftliche Betriebe, ebenso die angekündigte Unterstützung der Förderung von neuen Techniken für ein verbessertes Nährstoffmanagement bei Pflanzen (Punkt 3).

Auch die konsequentere Unterstützung von Agrarumweltmaßnahmen (Punkt 6) und die Nutzung der Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz für Investitionen und Maßnahmen zur Emissionsminderung beim Wirtschaftsdünger   (Punkt 1) können auch für sie von Interesse sein.

 

 

7-Punkte-Plan

 

  1. Die Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden wir nutzen, um insbesondere Investitionen in Lagerstätten, Maschinen und Geräte, die zur Emissionsminderung bei Wirtschaftsdünger führen, auszubauen. Zudem soll die Gemeinschaftsaufgabe auch im Bereich nichtinvestiver Maßnahmen erweitert werden, um z.B. die emissionsarme Ausbringung zu fördern. Damit werden Probleme bei der bedarfsgerechten Verwertung flüssiger Wirtschaftsdünger entschärft.

 

  1. Mit einem Bundesprogramm Nährstoffe werden wir

 

  •  die Ermittlung der Nährstoffgehalte von flüssigen Wirtschaftsdüngern während der Entnahme aus dem Lagerbehälter und während der Ausbringung durch das Verfahren der Nahinfrarotspektroskopie   (NIRS) erproben; damit wollen wir die Menge der ausgebrachten Nährstoffe genauer bestimmen und die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs sicherstellen.

 

  •  die Ansäuerung von Gülle mit Schwefelsäure testen, um eine Reduzierung der Ammoniakemissionen in die Luft und zur Steigerung der Düngeeffizienz bei der Gülleausbringung zu erzielen. Dieses Verfahren wird in Dänemark bereits erfolgreich angewendet.

 

  •  Vorhaben zur Aufbereitung von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen in einem modellhaften Ansatz an verschiedenen Standorten in Deutschland fördern, um damit Gülle und Gärreste aufgrund des dann niedrigeren Wassergehaltes wirtschaftlicher zu transportieren und die Nährstoffe auch zur Düngung in Ackerbauregionen nutzen zu können.

 

  1. Die Nährstoffverwertung durch die Pflanzen werden wir durch neue und innovative Techniken wie zum Beispiel Sensor- und Robotertechnik, Verfahren der platzierten Düngung oder satellitengestützte Ausbringungsverfahren in der Erprobung und durch Demonstrationsvorhaben unterstützen, insbesondere durch die Förderung der Entwicklung und Verbreitung digitaler Techniken für ein verbessertes Nährstoffmanagement.

 

  1. Wir werden das qualitative Wachstum in der Tierhaltung, insbesondere Investitionen in mehr Tierwohl, unterstützen und damit die landwirtschaftliche Wertschöpfung stärken.

 

  1. Die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete sollen deutschlandweit differenziert ausgewiesen werden, um die Beschränkungen für die Landwirtschaft besser auf die Gebiete mit akutem Handlungsbedarf auszurichten.

 

  1. Agrarumweltmaßnahmen sowie freiwillige Vereinbarungen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, die zum Schutz des Grundwassers beitragen, werden in den Ländern noch konsequenter unterstützt.

 

  1. Wir werden Beratungskonzepte im Bereich der Fütterung der Nutztiere fördern, damit eine bedarfsgerechte und an die Entwicklung der Tiere angepasste Fütterung noch stärker Verbreitung in der landwirtschaftlichen Praxis findet und die Tiere dadurch weniger Stickstoff und Phosphor ausscheiden.

 

 

Aktueller Stand

 

Mit der Änderung der Düngeverordnung im Jahr 2017 haben die Landwirte bereits erhebliche Anstrengungen im landwirtschaftlichen Alltag unternommen und Umstellungen auf ihren Betrieben umgesetzt – verbunden mit spürbaren Einschränkungen und vielfach auch mit höheren Kosten.

Jedoch hat Umweltkommissar Vella in einem Schreiben von Mitte März nun noch weitergehende Regelungen zu Sperrzeiten für die Düngung auf Grünland, die Ausbringung von Festmist sowie zur Düngung auf stark geneigten Flächen gefordert.

Auch anderen Ländern wie Frankreich, Dänemark oder den Niederlanden wurden bereits Verschärfungen abverlangt.

Als Maßnahmen eingeleitet wurden in Deutschland bisher die Verschärfung des Düngerechts, die Einführung konsequenterer, risikoorientierter Kontrollen durch die Düngebehörden vor Ort sowie die Förderung von Projekten zur Aufbereitung und Verbringung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten.

“Grundwasserschutz geht uns alle an, und Grundwasserschutz geht nur mit, nicht gegen die Bauernfamilien. Die Branche erbringt bereits Leistungen, die ihnen einiges abverlangt, um auf die zu hohen Nitratwerte wirksam zu reagieren. 2017 wurde die Düngeverordnung überarbeitet. Weitergehende Maßnahmen stehen nun an, die sicherstellen sollen, dass Dünger bei den Pflanzen ankommt, sie ernährt, aber nicht ins Grundwasser gelangt. Gerade in stark belasteten Gebieten müssen und wollen wir noch besser werden. Gleichzeitig gehen die Verschärfungen einher mit weiteren Erschwernissen und Einschränkungen des Arbeitsalltags unserer Bauernfamilien. Was von der Europäischen Kommission verlangt wird, muss für sie daher fachlich-praktikabel sein. Den Bestand der familiengeführten Betriebe möchten wir in allen Regionen Deutschlands sicherstellen. Wir handeln deshalb und schlagen ein 7-Punkte-Programm vor, das die Landwirte bei der anstehenden weiteren Umstellung unterstützen wird, ihnen pragmatisch hilft. Das ist im Sinne aller, die sich für sauberes Grundwasser und den Erhalt der regionalen Landwirtschaft einsetzen“, sagt Ministerin Julia Klöckner.

 

 

 

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