Am 1. Januar 2021 sollen neue Vorschriften für die ökologische Produktion und Kennzeichnung von Bioprodukten in Kraft treten.
Bisher regelt die EU Richtlinie No 834 aus dem Jahr 2007 ökologische Produktionsstandards, Kontrollmechanismen und Kennzeichnungsvorschriften.
Wozu eine neue Verordnung?
Mit der neuen Verordnung will die EU gegen den Etikettenschwindel bei Bio-Lebensmitteln vorgehen und das Vertrauen der Verbraucher in das EU-Bio-Siegel erhöhen.
Hindernisse beim Ausbau des Bio-Sektors sollen beseitigt werden.
Nur 6 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Europa (11,9 Millionen Hektar) werden bisher für ökologische Landwirtschaft genutzt. Wegen der deutlich höheren Nachfrage wird viel importiert.
Deshalb sieht die neue Verordnung bei aus Drittländern importierten Bio-Lebensmitteln stärkere Kontrollen vor: Bio-Produkte aus dem außereuropäischen Ausland sollen eins zu eins den EU-Standards entsprechen.
Was ändert sich für deutsche Bio-Landwirte und Produktionsstandorte?
Die Verordnung umfasst folgende wichtige Punkte:
- strengere Kontrollen, die künftig neben der Produktion auch die Lieferkette überwachen. Landwirte, Züchter, Verarbeiter, Händler und Importeure werden mindestens ein Mal pro Jahr vor Ort kontrolliert (falls innerhalb der vorangegangenen drei Jahre keine Verstöße verzeichnet wurden, nur alle 2 Jahre).
Wird ein Betrieb von der Kommission als Risikobetrieb charakterisiert, kann ihm die Ausnahme von der jährlichen Kontrolle untersagt bleiben. - Die Zertifizierungsverfahren für Kleinbauern werden vereinfacht.
Kleine Erzeuger und Verarbeiter dürfen sich künftig in der EU zu einer Gruppe zusammenschließen. Dies verringert die Kosten für die Zertifizierung und Kontrolle. - Bio-Landwirte müssen Vorsorge gegen (zufällige) Verunreinigung ihrer Produkte mit Pestiziden oder anderen Chemikalien treffen.
Das Bio-Label kann aberkannt werden, wenn ihre Produkte aufgrund fahrlässigen Verhaltens oder Betruges mit Chemikalien verunreinigt sind.
Bisher war die Verwendung chemisch-synthetischer Produktionsmittel in Ausnahmefällen möglich, die versehentliche Fremd-Kontamination war nicht berücksichtigt. - Mischbetriebe sind nun möglich.
Landwirte können sowohl konventionelle als auch ökologische/biologische Produkte erzeugen, müssen aber ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten klar voneinander trennen. - Das seit 2012 in Deutschland verbindlich geltende EU-Bio-Logo darf, was bisher untersagt war, bei Veranstaltungen als Werbemittel genutzt werden.
- Das Prinzip der bodengebundenen Pflanzenerzeugung wird auch in Gewächshäusern festgelegt, was bisher nicht der Fall war.
Die Stecklingsaufzucht sowie die Vermehrung von Blumen und Gewürzen darf bei Verkauf an den Endverbraucher aber auch zukünftig in Containern oder Töpfen vorgenommen werden. - Der Einsatz von Saatgut wird neu geregelt.
Züchter können jetzt auch Sorten anbieten, die vielfältiger in ihrem Geno- und Phänotyp sind. Der Landwirt darf selbst entscheiden, ob er bei uniformen Sorten bleibt oder die häufig robusteren und krankheitsresistenten alten Landsorten nutzt.
Was ändert sich darüber hinaus im europäischen Raum?
- Um einen fairen Wettbewerb zu fördern, müssen Erzeuger aus Drittstaaten, die ihre Produkte innerhalb der EU verkaufen möchten, sich an dieselben Vorschriften halten wie EU-Produzenten.
Jedes Produkt, das die Kennzeichnung „Bio“ oder „Öko“ erhält, muss den Kriterien der neuen Verordnung standhalten. Bisher gab es teilweise gesonderte regionale Regeln für Nicht-EU-Länder. - Jede EU-Mitgliedstaat richtet eine elektronische Datenbank über die Verfügbarkeit von biologischem Saatgut und Tieren ein, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen.
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