Bereits im letzten Jahr ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten.
Doch erst Anfang Januar kamen die Auflagen für nitratbelastete Gebietskulissen hinzu.
Da einige Bundesländer die Ausweisung der so genannten Roten Gebiete noch einmal aktualisiert haben, lohnt sich für Landwirte ein Blick auf die Übersichtskarten. Denn einige vormals betroffene Flächen sind inzwischen nicht mehr als Rote Gebiete ausgewiesen.
Große Unterschiede in den Bundesländern
Nach Protesten von betroffenen Landwirten haben einige Länder ihre Roten Gebiete überprüft und angepasst.
Das kann mal große und mal nur sehr wenig Auswirkungen haben, wie ein Blick auf die Deutschlandkarte verrät.
In Schleswig-Holstein sind nur noch 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen statt vormals die Hälfte rot. In Niedersachsen hat sich kaum etwas geändert, statt bisher 39 Prozent sind nun noch 31 Prozent der Flächen betroffen.
Bayern hatte mehr Glück, statt 25 Prozent sind mittlerweile nur noch 12 Prozent als Rote Gebiete ausgeschrieben.
In Ostdeutschland sind die nitratbelasteten Gebiete meist kleiner, Sachsen ist mit 15 Prozent noch relativ stark betroffen, in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind es nur 6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Aktualisierungen beachten
Obwohl die Düngeverordnung längst gilt, wird immer noch vieles geändert.
Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat zum Beispiel erst in der vergangenen Woche die neue Gebietskulisse feldblockscharf ausgewiesen. Sie gilt ab 1. März 2021 und umfasst eine Fläche von insgesamt rund 165.000 ha.
Hier gibt es die aktuellen Übersichtskarten für die einzelnen Bundesländer:
Baden-Württemberg
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LW,Lde/Startseite/Pflanzenproduktion/Duengung
Bayern
https://www.stmelf.bayern.de/ibalis/kartenviewer?1
Hamburg
https://www.hamburg.de/planungskarten/
Hessen
https://www.geoportal.hessen.de/
Mecklenburg Vorpommern
https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Landwirtschaft%20und%20Umwelt/Dateien/Downloads/Anlage1_Rote%20Gebiete%20final.pdf
Nordrhein-Westfalen
https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf
Rheinland-Pfalz
https://geobox-i.de/GBV-RLP/
Saarland
https://geoportal.saarland.de/article/Belastete_Gebiete_nach_DueV/
Sachsen
https://www.wasser.sachsen.de/grundwasserbeschaffenheit-6101.html
Sachsen-Anhalt
https://llg.sachsen-anhalt.de/themen/pflanzenernaehrung-und-duengung/informationen-zu-nitrat-und-phosphorbelasteten-gebieten/
Schleswig-Holstein
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/feldblockfinder/index.html?lang=de#/
Thüringen
http://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoclient/control
Düngeverordnung im Überblick
Wir haben noch einmal das Wichtigste zur neuen Düngeverordnung zusammengefasst.
Neu bei der Düngebedarfsermittlung:
- Überschreitung der DBE bei Nachdüngung max. 10 % (vorher keine Begrenzung)
- Bildung des Betriebsertrags Ø der letzten 5 Jahre (vorher Ø der letzten 3 Jahre) Berechnung der
- Phosphatabfuhr mit Phosphatgehalten der Tabellen 1-3 Anl. 7 (vorher keine Vorgabe)
Neue Aufzeichnungspflichten:
- Jede Düngung innerhalb von 2 Tagen mit Feldbezeichnung/-größe, Düngerart/-menge, Menge Gesamt-N/-P2O5, verfüg. N (organ. Dünger) (vorher keine Aufzeichnungspflicht)
- (erstmals zum 31.03.2022) Jährliche betriebliche Gesamtsumme bis 31. März Folgejahr für ermittelten N-und P2O5-Düngebedarf, ausgebrachte Mengen Gesamt-N und -P2O5 (vorher Nährstoffvergleich)
Neue Anwendungsverbote:
- N-und P2O5-haltige DBKP auf gefrorenen Böden. Ausnahme: Kalkdünger mit P2O5-Gehalt < 2 % (vorher bis zu 60 kg N ges. wenn Boden tagsüber auftaut)
- Phosphathaltige Düngemittel mit P2O5-Gehalten > 0,5 % TM vom 01.12. -15.01. (vorher keine Vorgaben)
- Festmist von Huf-und Klauentieren vom 01.12. -15.01 (vorher 15.12. -15.01.)
- Ammoniumcarbonat als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel (vorher kein Verbot)
Oberflächengewässer
Neue Auflagen auf geneigten Flächen:
- bei 5% Hangabneigung keine Düngung auf den ersten 3 m und auf 20 m zur BOK
- bei 10% Hangabneigung keine Düngung auf den ersten 5m und auf 20m zur BOK (galt zuvor schon)
- bei 15% Hangabneigung keine Düngung auf den ersten 10m und auf 30m zur BOK
Auflagen auf restlichem Hangneigungsbereich
Unbestellt
- sofortige Einarbeitung
Bestellt
- sofortige Einarbeitung
- entwickelter Bestand
- nach Mulch- oder Direktsaat
- entwickelte Untersaat bei Reihenabstand >= 45 cm
Änderungen bei organischen und organ.-mineral. Düngern
- Flächendurchschnittliche Obergrenze von 170 kg N ges/ha und Jahr ohne Anrechnung der Flächen mit N-Düngungsverbot (vorher kein Abzug dieser Flächen)
- Erhöhte N-Mindestwirksamkeit im Ausbringjahr bei Rindergülle, flüssiger Biogasanlagengärrückstand 60 % (vorher 50 %), Schweinegülle 70 % (vorher 60 %)
- Zufuhrverluste N ges. bei Wirtschaftsdüngern fallen weg
Neue Regeln für Nitratbelastete Gebiete
Stickstoffreduktion
- Max. 170 kg N ges/ha u. Jahr aus org./org.-mineral. Düngern pro Schlag/Bewirtschaftungseinheit (vorher wie auf allen Flächen betriebsbezogen)
- Max. 80 % des ermittelten N-Düngebedarfs im Flächendurchschnitt (20%-Regel) (vorher keine Reduzierungsauflage)
Herbst-/Winterbegrünungspflicht
Aussaaten oder Pflanzungen nach dem 01.02. dürfen nur dann gedüngt werden (N ges.> 1,5 % TM), wenn im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde – kein Umbruch vor dem 15.1.!
Ausgenommen sind Flächen, die im Vorjahr nach dem 01.10. beerntet wurden und mit jährlichen Niederschlagsmengen < 550 mm im langjährigen Mittel (kann unter https://geobox-i.de geprüft werden)
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