Der Bundesrat hat mehrere Gesetzesinitiativen und Verordnungen rund um den Systemwechsel bei der GAP und der Reduktion von Glyphosat beschlossen.
Wir fassen das wichtigste zusammen.
Systemwechsel in der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP)
- Konditionalität: Jeder Euro Direktzahlung wird an die Einhaltung von Grundanforderungen im Bereich des Umweltschutzes gebunden, etwa an die Bereitstellung nicht-produktiver Flächen oder an den Moorbodenschutz.
- Budget für Öko-Regelungen: 25 Prozent der Direktzahlungen werden für freiwillige Leistungen reserviert, die über die Auflagen der Konditionalität hinausgehen.
- Umschichtung: Ab 2023 werden zehn Prozent der Mittel aus der Ersten Säule der GAP in die Zweite Säule umgeschichtet, wo sie den Ländern für weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder zur Förderung des Öko-Landbaus zur Verfügung stehen. Diese Summe steigt bis 2026 auf 15 Prozent. Für das Übergangsjahr 2022 gelten acht Prozent.
- Umverteilung: Kleine und mittlere Betriebe werden künftig mit zwölf Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen nach Umschichtung besonders gefördert – bisher sind es nur sieben Prozent. Allein in 2023 würden so für die ersten 60 Hektare mehr als 530 Millionen Euro als Extra-Prämien gezahlt.
- Junglandwirte: Um den Nachwuchs in der Landwirtschaft zu unterstützen, sollen junge Bäuerinnen und Bauern eine erweiterte Förderung von 98 Millionen Euro erhalten.
Kein Zwei-Klassen-Verbraucherschutz (Gesetz zur Änderung LFGB)
Änderungen der Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln:
- Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
- Betreiber von Online-Marktplätzen werden stärker in die Verantwortung genommen, unsichere Erzeugnisse von ihrer Plattform zu entfernen. Künftig kann die zuständige Behörde den Betreiber informieren, wenn auf dessen Seite solche Erzeugnisse angeboten werden. Dieser ist dann verpflichtet, die entsprechenden Angebote in eigener Verantwortung zu löschen. Zudem wird eine Regelung zur anonymen Probennahme geschaffen. Damit wird eine Gleichstellung zum stationären Handel erreicht.
Pflanzengesundheitsgesetz
Das Gesetz dient der Durchführung von EU-Recht. Es werden Regelungen etwa zur Sanktionierung von Verstößen, zur Festlegung der Zuständigkeiten mit Blick auf neue Aufgaben auf Bundes- und Länderebene sowie zur Mitwirkung der Zollbehörden bei phytosanitären Einfuhrkontrollen getroffen.
Änderung Öko-Landbau- und Öko-Kennzeichengesetz
Der ökologische Landbau in Deutschland soll weiter ausgebaut werden: Bis 2030 sollen 20 Prozent der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden.
Mit den gesetzlichen Anpassungen erfolgen nun Änderungen im Hinblick auf die Neufassung unionsrechtlicher Verordnungen:
- Es besteht zukünftig eine Ausnahmemöglichkeit von der Zertifizierungspflicht für Verkäufer geringfügiger Mengen.
- Nebenstrafliche Bestimmungen zum Schutz vor Missbrauch der bestehenden Bio-Siegel werden eingeführt.
Reduktion von Glyphosat (Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)
Mit der Verordnung setzt Bundesministerin Julia Klöckner die Glyphosat-Minderungsstrategie um.
Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich und auf Flächen für die Allgemeinheit (etwa Parks) wird verboten, der Einsatz in der Landwirtschaft beschränkt. Er soll nur noch zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind.
In der Verordnung umgesetzt werden außerdem die Pflanzenschutzmaßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz (API).
- Die bereits bestehenden Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel etwa in Nationalparks oder Naturschutzgebieten werden um Herbizide und bestimmte Insektizide erweitert.
- Beim Ackerbau soll durch freiwillige Maßnahmen eine Reduzierung der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel erreicht werden.
- Ausgenommen von der Regelung sind der Garten-, der Obst- und Weinbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung und der Hopfenanbau.
- Es wird ein allgemeiner Abstand zu Gewässern für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.
Julia Klöckner: „Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Mir war wichtig, dass die Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist und wettbewerbsfähig bleibt.“
Quelle: BMEL
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