Die Nährwertkennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 oder auch Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV ist seit dem 13.12.2016 Pflicht für die meisten Betriebe. (Link zur LMIV im PDF)
Doch es gibt Ausnahmen. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Pflichten.
Ausnahmen
Das Wichtigste vorweg:
Für Kleinstgewerbe und handwerkliche Betriebe gibt es Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. Hat ein Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter und liegt der Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro, gilt er als Kleinstgewerbe. Eigentlich kennzeichnungspflichtige Lebensmittel muss ein solcher Betrieb nicht mit einer Nährwertdeklaration versehen, sofern er sie selbst direkt vermarktet oder an den lokalen Einzelhandel abgibt.
Aber aufgepasst! – beim Online-Vertrieb gilt diese Ausnahmeregelung nicht!
Details zu den Ausnahmeregelungen und eine aktuelle Auseinandersetzung zu diesem Thema gibt es im ausführlichen Artikel:
Die LMIV
Die Nährwertkennzeichnung ist seit dem 13.12.2014 beschlossene Sache, bis zum 13.12.2016 lief eine zweijährige Übergangszeit. Seither ist die Nährwertkennzeichnung Pflicht. Auf ab diesem Datum in Verkehr gebrachten Verpackungen ist die Deklaration der Nährstoffe verbindlich vorzunehmen.
„Damit gewinnt der Verbraucher noch mehr Transparenz“, erklärt Bundesernährungsminister Christian Schmidt.
Die Regeln im Überblick
Pflichtangaben
- die Bezeichnung des Lebensmittels
- die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- die Nettofüllmenge
- Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- die Nährwertkennzeichnung
Lesbarkeit
Alle Pflichtangaben müssen deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft angebracht sein.
Einen ausführlichen Überblick über die Pflichtangaben bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
In der Broschüre vom BMEL: Kennzeichnung von Lebensmittel – die neuen Regelungen sind die Informationen aufrufbar.
Linksammlung für den Überblick:
LINK: BMEL-Broschüre: Kennzeichnung von Lebensmitteln – die neuen Regelungen
LINK: „Leitfaden: Umsetzung der ab heute (13.12.2016) verpflichtenden Nährwertkennzeichnung nach der LMIV“ von Phil Salewski auf www.it-recht-kanzlei.de
Ergänzende Links:
LINK: Bundesregierung.de – Artikel: Nährwertkennzeichnung ist Pflicht
LINK: BLL – Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.
LINK: BLL – Infografik zu Neuerungen der LMIV
Immer frische News -
mit unserem Newsletter
Hier in unseren Newsletter eintragen und immer aktuelle News vom ErdbeerSpargel Portal erhalten.
Sie haben sich erfolgreich eingetragen - ein Bestätigungsmail geht Ihnen zu.