Im Frühjahr steht eine Agrarstrukturerhebung in Form einer Landwirtschaftszählung an.
Die statistische Maßnahme zur Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Daten zu allen landwirtschaftlichen Betrieben und ihren Beschäftigten wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in der ganzen Europäischen Union durchgeführt.
Wer ist betroffen?
Die letzte Landwirtschaftszählung war im Jahr 2010. Diese Zählungen werden alle zehn Jahre durchgeführt, wie von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) empfohlen.
Die Zählung 2020 findet im Rahmen des Weltprogramms für den Landwirtschaftszensus der FAO statt.
Die Landwirtschaftszählung wird durch stichprobenweise vorgenommene Datenerhebungen ergänzt, die alle drei bis vier Jahre zwischen den zehnjährlichen Zählungen organisiert werden.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) wird jeder Mitgliedstaat mit der Erhebung eines Datensatzes für jeden Landwirt und jeden Betrieb über einer bestimmten Größe (zum Beispiel: mind. 5ha landwirtschaftlich genutzter Fläche, mind. 1 ha Dauerkulturfläche im Freien, 0,5 ha Obstfläche, 0,5 ha Gemüse- oder Erdbeerfläche im Freiland, mind. 0,1 ha Fläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen) beauftragt.
Somit werden Daten von wahrscheinlich über 10,5 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben in der EU erhoben, in Deutschland voraussichtlich von mehr als 263.100 Betrieben.
Wie werden die Daten erhoben?
Zur Durchführung der Landwirtschaftszählung werden verschiedene Erfassungsmethoden eingesetzt, unter anderem Betriebsregister, Verwaltungsquellen und Erhebungen.
Im Rahmen der Erhebungen kontaktieren die Zähler die Landwirte per Telefon, über das Internet, per Post und in persönlichen Gesprächen.
Da im Jahr 2020 umfassender Verwaltungsquellen genutzt werden können, sinkt der Aufwand für die Landwirte, da sie Fragebögen erhalten, die teilweise bereits vorausgefüllt sind.
In Deutschland ist der Zeitraum der Zählung auf Februar bis April 2020 festgesetzt.
Welche Daten werden erhoben?
In der EU-Landwirtschaftszählung 2020 werden Daten zu etwa 300 Variablen erhoben, die folgende Aspekte abdecken:
- Allgemeine Merkmale des Betriebs und des Landwirts
- Landwirtschaftliche Flächen
- Viehbestand
- Arbeitskräfte
- Stallhaltungsverfahren und Düngemittel
- Unterstützungsmaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums
Erfasst werden zum Beispiel Informationen über die Größe der Betriebe, die Anzahl der in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, deren Alter und Geschlecht, das Ausbildungsniveau der Betriebsleiter oder Informationen zum Düngermanagement.
Daten zu den bewirtschafteten Flächen nach Kulturarten, Kulturformen, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Nutzungszweck, Pachtpreisen, der Hofnachfolge oder Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger gehören ebenfalls dazu.
Gesetzesänderung für 2020
Bereits 2019 wurde eine Gesetzesänderung zum Agrarstatistikgesetz beschlossen, in der vor allem festgelegt wurde, welche Informationen genau in den Agrarzensus einfließen sollen und erhoben werden.
Die neue Struktur der EU-Landwirtschaftszählung 2020 besteht zudem aus einem Kerndatensatz und mehreren Modulen.
Der Kerndatensatz wird von allen landwirtschaftlichen Betrieben erhoben, die Teil der Zählung sind.
Mit den Modulen werden Daten aus einer repräsentativen Stichprobe von landwirtschaftlichen Betrieben gewonnen.
In ca. 80.000 zufällig ausgewählten Betrieben werden weitere Fragen über angewendete Bodenbearbeitungs- und Erosionsschutzverfahren, Stall- und Weidehaltung, Anlage und Pflege von Landschaftselementen sowie Anfall, Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger gestellt.
Bei der Nacherhebung zur Bewässerung wird nach dem Umfang der bewässerten Fläche, dem Bewässerungsverfahren und der Herkunft des Wassers gefragt.
Sie richtet sich abweichend von den übrigen Fragen der Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden an alle Betriebe mit Bewässerung.
Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem festgelegt, welche Informationen genau bei den landwirtschaftlichen Betrieben abgefragt werden.
Dabei wird den Vorgaben der EU sowie dem speziellem nationalen Informationsbedarf Rechnung getragen.
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung werden von der Öffentlichkeit, in der Forschung, von Landwirten und politischen Entscheidungsträgern genutzt, um die Situation der Agrarwirtschaft und die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt besser zu verstehen.
Die Landwirtschaftszählung als Rückgrat der Agrarstatistik liefert auch Daten zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zu den Preisen, den landwirtschaftlichen Gesamtrechnungen und den Agrarumweltstatistiken.
Diese Daten sollen zur Ermittlung und Beantwortung zahlreicher struktureller Fragen beitragen, die sich auf die Politikgestaltung auswirken:
- Wer wird in Zukunft noch Landwirtschaft betreiben, wo es sehr wenige Landwirte unter 40 Jahren gibt?
- Wie viele Frauen sind Landwirtinnen?
- Verschwinden landwirtschaftliche Familienbetriebe?
- Wird die Landwirtschaft künftig immer mehr von Großunternehmen dominiert?
- Wächst der ökologische/biologische Landbau?
- Welche positiven und negativen Auswirkungen hat die Landwirtschaft auf die Umwelt (Boden, Wasser, Artenvielfalt, Klima)?
- Wie verändern sich die Produktionsmethoden?
- Steuert die Landwirtschaft auf ein polarisiertes System zu, das von einer intensiv und einer extensiv betriebenen Landwirtschaft geprägt wird?
Quellen:
Der Gesetzesentwurf zur Agrarstrukturerhebung zum Download:
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