Die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt am Main hat zum 18.01.2019 die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,15 Prozentpunkte (nominal) gesenkt.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft.

Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

 

 

Zinsänderungen

 

Die Zinssätze der verschiedenen Preisklassen wurden aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten gesenkt.

In der günstigsten Preisklasse (A) liegt beispielsweise der Top-Zins für Förderkredite an Junglandwirte (unter 41 Jahren) und für z. B. Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit (u.a. Steigerung der Energieeffizienz, ökologischer Landbau) mit einer Laufzeit von 10 Jahren, 10-jähriger Zinsbindung und 1 tilgungsfreien Jahr jetzt bei effektiv 1,10 Prozent, bei einer Laufzeit von 20 Jahren und 10-jähriger Zinsbindung sind es entsprechend 1,41 Prozent (effektiv).

 

Alle Konditionen in der Übersicht https://www.rentenbank.de/foerderangebote/konditionen/

 

 

Einstufung in Preisklassen

 

Nach dem Risikogerechten Zinssystem zahlt jeder Kreditnehmer einen individuellen Zinssatz für seinen Förderkredit.

Eine Einstufung in die jeweilige Bonitäts- und Besicherungsklasse erfolgt durch die Hausbank und wird in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation (Bonität) anhand eines Ratingverfahrens vorgenommen.

Dabei werden die letzten Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, aber auch die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens berücksichtigt.

Damit wird das Kredit-Ausfallrisiko geschätzt, das mit der Darlehensvergabe verbunden ist.

Neben der Bonität spielen zudem auch vorhandene Kreditsicherheiten z.B. Grundschulden oder Sicherungsübereignungen eine Rolle.

Aus der Kombination dieser beiden Werte ergibt sich die Preisklasse des Kunden und dadurch auch der maximale Zinssatz, den die Hausbank bei einem Förderkredit verlangen darf.

Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger ist der Zinssatz.

 

 

Förderzahlen insgesamt leicht gesunken

 

Im vergangenen Jahr gingen die Zahlen leicht zurück.

Im ersten Halbjahr 2018 vergab die Landwirtschaftliche Rentenbank zinsgünstige Programmkredite in Höhe von 3,3 Mrd. Euro (erstes Halbjahr 2017: 3,6 Mrd. Euro).

In der Fördersparte “Landwirtschaft” ging das Neugeschäft im ersten Halbjahr 2018 um 5 % auf 1,0 Mrd. Euro zurück. Während die Finanzierungen für Maschinen auf 288 Mio. Euro (279 Mio. Euro) stiegen, lagen Gebäudefinanzierungen mit 377 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (380 Mio. Euro). Finanzierungen für Flächenkäufe sanken dagegen auf 237 Mio. Euro (271 Mio. Euro).

Das Neugeschäft in der Fördersparte “Agrar- und Ernährungswirtschaft” stieg deutlich um 44 % auf 637 Mio. Euro (443 Mio. Euro), insbesondere weil Finanzierungen für Maschinen und Gebäude stärker gefragt waren.

Das Neugeschäft in der Fördersparte “Ländliche Entwicklung” lag mit 803 Mio. Euro ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahreszeitraums (533 Mio. Euro).

Ursache dafür war die höhere Nachfrage der Landesförderinstitute nach Globaldarlehen der Rentenbank, mit denen hauptsächlich Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum finanziert werden.

In der Fördersparte “Erneuerbare Energien” war das Neugeschäft dagegen erwartungsgemäß rückläufig und verringerte sich auf 669 Mio. Euro (1 481 Mio. Euro).

Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) führten insbesondere zu einem deutlichen Rückgang der Windkraftfinanzierungen. Mit 270 Mio. Euro (1 241 Mio. Euro) lag hier das Neugeschäft nur noch bei rund 22 % des im ersten Halbjahr 2017 erreichten Niveaus.

 

Weitere Informationen unter:

 

www.rentenbank.de

 

 

 

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