Anwender von Klima- und Kältetechnik haben es schon bemerkt: die Kühlung wird teurer.

Grund dafür ist der so genannte „Phase Down“, mit dem teilfluorierte Kältemittel (HFKW) stufenweise künstlich verknappt und damit gleichzeitig auch kostenintensiver werden.

 

Dieser „Phase Down“ ist Teil der EU-F-Gas-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014), die den stufenweisen Ausstieg aus den klimaschädlichen, synthetischen Kältemitteln regelt.

Mit verschiedenen Ansätzen sollen die Emissionen von synthetischen Kältemitteln bis zum Jahr 2030 um gut 80 % gesenkt und so die Klimaschutzziele erreicht werden.

Im Jahr 2030 soll durch diese Regelung nur noch ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen im Umlauf sein.

Für Anwender ist entscheidend: Je höher das Treibhauspotenzial (GWP) eines Kältemittels ist, umso teurer wird es im Laufe des Phase-Downs.

Ein frühzeitiger Umstieg ist also ratsam, allerdings nicht unkompliziert.

Das alte, umweltschädliche Kältemittel kann nicht einfach gegen eine umweltfreundliche Alternative ausgetauscht werden, denn das könnte die Anlage schädigen und höhere Kosten verursachen.

 

 

Phase Down im Detail

 

Das Phase-Down-Verfahren verknappt die Verfügbarkeit klimaschädlicher Kältemittel.

Die ersten Auswirkungen der Richtlinie sind bereits jetzt spürbar, in den nächsten Jahren warten aber noch weitere Veränderungen:

 

Ab dem 1.1.2020

• Inverkehrbringungsverbot für ortsfeste Kälteanlagen, die HFKW mit GWP ≥ 2.500 enthalten (außer zur Kühlung von Produkten unter minus 50 °C)
• Verbot des Inverkehrbringens für hermetisch geschlossene gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte die HFKW mit GWP ≥ 2.500 enthalten
• Verbot des Inverkehrbringens für bestimmte stationäre Kälteeinrichtungen
• Verbot des Inverkehrbringens für bewegliche Raumklimageräte (hermetisch geschlossene Systeme) die HFKW mit GWP ≥ 150 enthalten
• Nachfüllverbot für Kälteanlagen mit F-Gas/GWP 2500 („Frischware“)

 

Ab dem 1.1.2022

• Verbot des Inverkehrbringens für gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte (hermetisch geschlossen) die HFKW mit GWP ≥ 150 enthalten
• Verbot des Inverkehrbringens für mehrteilige zentralisierte gewerbliche Kälteanlagen mit Leistung ≥ 40 kW die F-Gase mit GWP ≥ 150 enthalten    (Ausnahme: primärer Kältemittelkreislauf im Kaskadensystem   => F-Gase mit GWP ≤ 1500)

 

Ab dem 1.1.2025

• Verbot des Inverkehrbringens von Mono-Splitklimageräten mit < 3 kg F-Gasen, die F-Gase mit GWP ≥ 750 enthalten oder zum Funktionieren benötigen

 

 

Ab dem 1.1.2030

• Ende der Ausnahme, ab sofort auch Nachfüllverbot in Kälteanlagen mit F-Gasen/ GWP > 2500 für gebrauchte/recycelte F-Gase

 

 

Alternativen zu fluorierten Kältemitteln

 

Viele fluorierte Kältemittel sind klimaschädlich und tragen zum Treibhauseffekt bei.

Doch es gibt Alternativen durch sogenannte natürliche Kältemittel, die genauso gut kühlen und das Klima dabei schützen.

Dazu zählen z.B. Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid, Ammoniak, Wasser und Luft.

Für nahezu jedes fluorierte Kältemittel gibt es eine nicht-halogenierte Alternative.

Neben den vielen positiven Eigenschaften, über die nicht-halogenierte Kältemittel verfügen, sind auch einige Herausforderungen zu beachten.

So sind einige dieser Kältemittel giftig (z. B. Ammoniak) oder brennbar (z. B. Kohlenwasserstoffe).

Durch geltende Normen und Richtlinien sind die Sicherheitsanforderungen dieser Anlagen entsprechend hoch.

 

 

Informationsportal bietet Hilfe

 

Das Onlineportal „Klimafreundliche Kälte“ richtet sich an Anwender und Planer von Kälteanlagen.

Es liefert leicht verständliche Erklärungen zu umweltfreundlichen Alternativen einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen.

Informationen zu Schulungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten, sowie Förderprogrammen finden sich ebenfalls auf dem Portal.

Beispiele aus der Praxis anhand von Referenzanlagen zeigen, wie bei Modernisierung und Neubau von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen Energie gespart werden kann und das Klima geschützt wird.

In der Experten-Datenbank finden Betreiber Kälteanlagenplaner und -bauer in ihrer Region.

Neben den Online-Informationen hilft auch ein persönlicher Ansprechpartner per Telefon bei Fragen weiter.

 

Hier geht es zum Infoportal.

 

 

Fördermittel beantragen

 

Der Umstieg auf fluorfreie Alternativen wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) finanziell unterstützt.

Dabei werden im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen, sofern die Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln arbeiten, gefördert.

Es gibt Zuschüsse zur Neuerrichtung, aber auch zu Voll- und Teilsanierung von Anlagen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die Förderhöchstsumme beträgt 150.000 Euro pro Maßnahme.

Wer schon vor der Antragsstellung wissen möchte ob er Anspruch auf Bonusmaßnahmen hat oder vorab die genaue Höhe des Zuschusses erfahren möchte, kann den neuen Förderrechner für Investitionen in Kälte- und Klimaanlagen nutzen.

Der Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung für diese Anlagen sowie für deren Komponenten auf der Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie.

Dazu fragt der Rechner Parameter und Werte ab, die für Berechnung maßgeblich sind, wie z.B. Art und Kälteleistung des Kälteerzeugers sowie Art und Leistung der Komponenten einer Kälte- oder Klimaanlage.

Darüber hinaus kann die Förderung für thermische Speicher, für die Ausführungsplanung sowie für die Kombination einer Kälteanlage mit einem Regenerativenergiesystem ermittelt werden. Im letzten Schritt werden die Ergebnisse tabellarisch dargestellt.

 

Hier geht es zum Förderrechner.

 

 

 

 

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