Die Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke steigen in Deutschland immer weiter an.

Sie haben sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt.

Dabei gibt es jedoch große Unterschiede bei den Bundesländern, wie der aktuelle Report des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) für 2019 zeigt.

 

 

Mehr als 86.000 Hektar wechseln Besitzer

 

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr bei den Verkäufen ohne Gebäude oder Inventar 368.456 Veräußerungsfälle mit einer Gesamtfläche von 86.177 Hektar verzeichnet.

Bei den Verkäufen zum Verkehrswert mit Gebäuden sowie mit oder ohne Inventar gab es in Deutschland 113 Fälle, bei denen eine Gesamtfläche von 550 Hektar verkauft wurde.

Die kleinsten Flächen wurden im Saarland mit insgesamt 675 Hektar veräußert, die größten mit 12.290 Hektar in Sachsen-Anhalt sowie 12.635 Hektar in Niedersachsen.

 

 

Kaufwert steigt, Fläche nimmt ab

 

Die Verkäufe haben generell nach einem Hoch im Jahr 2008 von über 50.000 auf inzwischen weniger als 40.000 abgenommen.

Auch die Größen der veräußerten Flächen sind gesunken.

Der durchschnittliche Kaufwert je Hektar veräußerter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ist hingegen kontinuierlich gestiegen.

Wurden 2008 noch 10.000 Euro gezahlt, war es 2015 mit 19.614 Euro bereits das Doppelte bis zu den 26.439 Euro im vergangenen Jahr.

 

 

 

Bayern ist teures Pflaster

 

Im Durchschnitt werden in Deutschland 26.439 Euro für einen Hektar landwirtschaftlicher Fläche gezahlt.

Bei den durchschnittlichen Kaufwerten je Hektar gibt es aber extreme Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Während im Saarland gerade einmal 9.799 Euro pro Hektar im Durchschnitt gezahlt werden, sind in Nordrhein-Westfalen 53.948 Euro und in Bayern sogar 63.649 Euro fällig.

 

 

Die Statistik

 

Erhebungsgegenstand sind die Verkäufe von landwirtschaftlichen Grundstücken, bei denen die veräußerte Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung mindestens 0,1 ha (= 10 a = 1.000 m²) groß ist.

Auch Kauffälle von Betriebsgrundstücken im Sinne des Bewertungsgesetzes sind in diese Statistik einbezogen.

Das ist der Grundbesitz von gewerblichen Betrieben, soweit er – losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem gewerblichen Betrieb – einen Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft bilden würde (Beispiel: landwirtschaftliche Versuchsbetriebe von Industrieunternehmen).

Kauffälle, die neben der Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung auch Flächen anderer Nutzungen bzw. anderer Nutzungsteile oder anderer Vermögensarten umfassen, werden nur dann in diese Statistik einbezogen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass vom Kaufpreis mehr als 90 % auf die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt.

 

 

Hier geht es zum gesamten Report: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/Publikationen/Downloads-Bau-und-Immobilienpreisindex/kaufwerte-landwirtschaftliche-grundstuecke-2030240197004.pdf?__blob=publicationFile

 

 

 

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