Neben dem normalen Messegeschehen bot die diesjährige Interaspa praxis auch wieder ein Vortragsprogramm.
Anstatt wie im vergangenen Jahr in einem separaten Raum standen die Referenten dieses mal in der Mitte des Geschehens in einem Vortragsbereich im Zelt 1.
Das änderte leider nichts daran, dass die Vorträge teilweise schlecht besucht waren oder wie eine Präsentation zur Bodenfeuchtesensorik in Verbindung mit intelligenter Bewässerungssteuerung der Firma PlantCare aus Mangel an Interesse ganz ausfallen musste.
Wir haben die restlichen Vorträge besucht und geben in diesem und in einem zweiten Teil einen Überblick.
Unternehmensführung mit dem Betriebsvergleich 4.0
„Lohnt sich die Produktion?“ war die wichtigste Frage beim Vortrag von Dr. Hendrik Führs.
Der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellte den Betriebsvergleich 4.0 des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. vor.
Der Betriebsvergleich Gartenbau arbeitet auf der Datengrundlage des steuerlichen Jahresabschlusses und der Strukturdaten (Flächen, Anzahl Mitarbeiter, Vermarktungswege) des jeweiligen Betriebs.
Als Ergebnis liefert er betriebswirtschaftliche Kennzahlen, zeigt die Betriebsentwicklung über die Zeit auf und ermöglicht einen Vergleich mit ähnlichen Betrieben der gleichen Sparte. Zudem kann er eine Ursachenanalyse liefern und zeigen, warum ein Betrieb nicht profitabel und rentabel arbeitet.
Folgende Auswertungsmodule sind zusätzlich nutzbar:
- Jahresabschlussanalyse
- BWA Auswertung
- Szenarioanalyse
- Liquiditätsplanung
- Nachhaltigkeitsbewertung
- CO2 Analyse
- Betriebszweiganalyse für Spargel- und Beerenobstbetriebe
- Obst Junggärtner
Der Betriebsvergleich ist ein Gemeinschaftsprojekt der Branche. Umso mehr Betriebe mitmachen, umso akkuratere Ergebnisse liefert er.
Die Daten sind anonymisiert, es sind keine Rückschlüsse auf die Betriebe möglich und die Daten lagern sicher auf einem Server in Deutschland.
Die Dateneingabe aktueller Buchabschlussdaten ist ein kostenloses Angebot der Landwirtschaftskammer.
Digitale Wetterlösungen für Landwirte
Mit der Nutzung von Echtzeit-Wetterdaten direkt aus der Kultur beschäftigt sich die Firma Sencrop.
Seit 2016 entwickelt das französische Unternehmen Wetterstationen. Inzwischen gibt es 20.000 aktive Wetterstationen, 1100 davon in Deutschland.
Faktische Daten zu Frost, Starkregen, Kältestunden und Wachstumsgradlage werden immer bedeutender, gerade wenn die Anbauflächen weit verteilt sind.
Lokale, präzise und zuverlässige Agrar-Wetterdaten sind das Ziel der Firma, die digitale Regen- und Windmesser, digitale Blattnässesensoren und eine mobile Wetter-Plattform im Portfolio hat. Die Wetterstationen werden in Frankreich und Belgien hergestellt und arbeiten unabhängig von Wlan oder Mobilfunknetz mit dem Niedrigwellenanbieter Sigfox. Die Lebensdauer der Batterien beträgt zwei bis drei Jahre und über eine App lassen sich die Daten von überall empfangen und auswerten. Zusätzlich kann man sich Meldungen zu Frost, Niederschlagsereignissen und zur Spritzplanung per telefonischem Alarm, SMS oder Mail senden lassen.
Außerdem ist die Bildung eines privaten Wetternetzwerkes mit Landwirten, Beratern und Lohn-Unternehmern möglich, wie die Sencrop-Mitarbeiter Christoph Wilmer und Alexander Cornelius berichteten.
Eine Station gibt es schon ab ca. 350 Euro, die Lizenz zur Nutzung ab ca. 80 Euro im Jahr.
Der Arbeitsvertrag
Fallstricke erkennen und Gestaltungsspielräume nutzen beim Arbeitsvertrag lautete das Thema von Meik Borgmann vom Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachen e.V.
Befristung
Eine Befristungsabrede muss schriftlich erfolgen mit eigenhändiger Unterschrift beider Parteien und unbedingt vor Vertrags- und Arbeitsbeginn.
Ein Befristungsgrund muss im Vertrag nicht zwingend angegeben sei, ist aber zu empfehlen.
Arbeitszeit
Eine Arbeit auf Abruf kann vereinbart werden im Arbeitsvertrag. Allerdings muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festgelegt werden.
Wenn diese Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeit fehlt gilt automatisch eine Arbeitszeit von 20 Stunden/Woche.
Wenn sie zur täglichen Arbeit fehlt gilt eine Vereinbarung von 3 Stunden/Arbeitstag.
Trotz einer Vereinbarung bleiben Überstunden möglich. Eine flexiblere Gestaltung ist möglich mittels eines Arbeitszeitkontos, das bei festem Monatslohn schwankende Arbeitszeiten ermöglicht.
Bei unständigen Beschäftigungsverhältnissen sollte jeweils mit kurzzeitigen befristeten Arbeitsverträgen gearbeitet werden.
Fälligkeit Mindestlohn
Mindestlohn ist fällig zum vereinbarten Fälligkeit, aber spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Eine Fälligkeitsverschiebung ist nur durch ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto möglich.
Entgeltfortzahlung
Eine Entgeltfortzahlung bei verhältnismäßig kurzen Verhinderungen aus personenbedingten Gründen (Erkrankung des Kindes, Quarantäne Anordnung, unaufschiebbare Arzttermine etc.) besteht Lohnfortzahlungsanspruch. Allerdings kann der zugehörige §616 BGB durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden!
Urlaub
Bei der Gestaltung der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährten Urlaubstage sind die Arbeitsvertragsparteien frei. Empfehlenswert sind vertragliche Regelungen zum früheren Verfall bei Krankheit, zu einem nur anteiligen Urlaub bei austritt in der 2. Jahreshälfte und Kürzungen bei häufigen Krankheitszeiten, Elternzeit etc. Dafür muss im Vertrag aber klar unterschieden werden zwischen gesetzlichem und vertraglichem Urlaub!
Kündigung
Bei der Kündigungsfrist gibt es ebenfalls Gestaltungsräume, die genutzt werden können. Eine Abkürzung der Frist auf eine bis zu 1-Tägige Frist bei Aushilfen bis 3 Monate Dauer ist möglich. Auch sollte von der Probezeit Gebrauch gemacht werden, die bis zu 6 Monate dauern kann.
Rente
Auch die Rente sollte im Vertrag als auflösende Bedingung vereinbart werden. Denn der Rentenbezug oder die Rentenberechtigung beenden das Arbeitsverhältnis nicht automatisch und sind kein Kündigungsgrund. Bei der Vereinbarung über den Renteneintritt muss die Regelaltersgrenze eingehalten werden und sie ist nur bei voller unbefristeter Gewährung einer Erwerbsminderung möglich.
Ausschlussfristen
Mit Ausschlussfristen kann zusätzlich Sicherheit geschaffen werden. Eine Frist kann mindestens ab 3 Monate nach Fälligkeit für beiderseitige Ansprüche gesetzt werden, allerdings nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Mindestlohn und unverzichtbare Ansprüche.
Verkauf 4.0
Tipps und Tricks für Verkauf, Marketing und Präsentation lieferte Britta Marbs.
Die Business Trainerin referierte zu Umsatzsteigerung und Kundengewinnung durch „Herzsprache“, eine Form der emotionalen Ansprache der Kunden mit allen Sinnen.
Unter anderem riet sie dazu in der Direktvermarktung auf Impulskäufe zu setzen, da statistisch 70 Prozent der Einkäufe erst im Geschäft entschieden werden.
Auch die Anschaffung von Einkaufskörben kann sich bezahlt machen, da Kunden so zum Einkauf von mehr Waren verleitet werden können.
Leere Regale sind hingegen tabu, eine ausreichende Bestückung erforderlich. Übervolle Regale sind hingegen nicht ratsam – denn nur, wo schon Produkte weggenommen wurden, werden sie auch interessanter für die Kunden, alles andere könnte wie in Ladenhüter wirken. Rabatte sollte man regelmäßig anbieten, da diese den Kunden ein Glücksgefühl vermitteln.
Durch Licht, Gerüche und Präsentation können die Sinne der Kunden angeregt werden und eine Umsatzsteigerung erzielt werden, so Marbs. Farben spielten dabei auch eine große Rolle, allein die Kleidung des Personals könne entscheidend sein. Obsthändler, die blaue Shirts tragen werden unbewusst aufgrund der Farbe mit Meer und Fisch assoziiert, ein schönes Grün hingegen sorgt beim Kunden zur Konnotation mit Frische und gesunden Produkten.
Vorträge zum Beeren- und Spargelanbau folgen in Teil 2.
Immer frische News -
mit unserem Newsletter
Hier in unseren Newsletter eintragen und immer aktuelle News vom ErdbeerSpargel Portal erhalten.
Sie haben sich erfolgreich eingetragen - ein Bestätigungsmail geht Ihnen zu.