In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde.
Dieser soll nun in vier Stufen bis zum Jahr 2022 auf 10,45 Euro steigen.
Doch wie sieht es eigentlich in anderen Ländern der EU aus?
Ein Blick über die Grenzen lohnt sich vor allem für Arbeitgeber, die aus anderen EU-Staaten Mitarbeiter rekrutieren wollen.
Wer in Deutschland arbeitet, muss wegen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auch immer den in Deutschland geltenden Mindestlohn bekommen.
Für Saisonarbeiter aus vielen Ländern ist dieser besonders attraktiv, da der in ihrem Land angesetzte Mindestlohn deutlich unter dem Deutschen liegt.
Zu Hause können sie vom hiesigen monatlichen Mindestlohn mit ihrer Familie oft mehrere Monate zufriedenstellend leben.
Deutschland auf Platz 5
In Deutschland entspricht der Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1.584 Euro brutto im Monat.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilt, gilt nur in vier EU-Staaten ein höherer Mindestlohn.
Dazu zählen Luxemburg (2.142 Euro), Irland (1.656 Euro), die Niederlande (1.636 Euro) sowie Belgien (1.594 Euro).
Große Ost-West-Unterschiede
Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn.
Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat.
Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien (312 Euro), Lettland (430 Euro) und Rumänien (466 Euro). Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 941Euro auch die süd-europäischen Länder Portugal (741 Euro), Griechenland (758 Euro) und Malta (777 Euro) übertrifft.
Im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten eher im unteren Bereich.
Einige EU-Staaten mit einem meist überdurchschnittlichen Lohnniveau haben hingegen keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dazu gehören Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.
Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede
Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig.
Um die Preisniveauunterschiede zwischen den EU-Staaten zu bereinigen, rechnet Eurostat mit dem Kaufkraftstandard (KKS), einer künstlichen Währungseinheit.
Theoretisch kann mit einem KKS in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden.
Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 7:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 7 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 3:1.
Für Saisonarbeiter wird diese KKS bereinigt: sie können mit dem im Ausland erhaltenen Mindestlohn in ihren Heimatländern eine viel höhere Menge an Waren und Dienstleistungen erwerben, was einen Auslandseinsatz in einem Land mit möglichst hohem Mindestlohn besonders attraktiv macht.
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