Die Europäische Kommission hat gerade den europäischen Green Deal vorgestellt – einen Fahrplan, der die Wirtschaft in der EU nachhaltiger machen soll, indem die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen in allen Politikbereichen in Chancen umgewandelt und der Übergang für alle gerecht und inklusiv gestaltet wird.

2050 soll es keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr geben. Im Jahr 2030 sollen bereits die Treibhausgas-Emissionen der EU um 50 bis 55 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.

Bislang liegt der angestrebte Wert bei 40 Prozent.

Der europäische Green Deal legt dar, wie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden kann – was momentan noch utopisch klingt und erneut Auflagen für die Landwirtschaft befürchten lässt.

Allerdings gibt es durch die steuerliche Umsetzung des Klimapaketes auch einen Vorteil.

 

 

Fahrplan mit Maßnahmen

 

Der europäische Green Deal umfasst einen Fahrplan mit Maßnahmen, um den effizienten Umgang mit Ressourcen zu fördern, indem zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft übergegangen, der Klimawandel aufgehalten, gegen den Verlust an Biodiversität vorgegangen und die Schadstoffbelastung reduziert wird.

Er zeigt auf, welche Investitionen erforderlich und welche Finanzinstrumente verfügbar sind und wie ein gerechter und inklusiver Übergang gewährleistet werden kann.

Der Deal erstreckt sich auf alle Wirtschaftszweige: Verkehr, Energie, Landwirtschaft und Gebäude sowie die Stahl-, Zement-, IKT-, Textil- und Chemieindustrie.

 

Für die Landwirtschaft sind die wichtigsten Punkte:

  • Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ mit Maßnahmen, einschließlich legislativer Maßnahmen, zur deutlichen Verringerung des Einsatzes und des Risikos chemischer Pestizide sowie des Einsatzes von Düngemitteln und Antibiotika. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln soll bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden.
  • Prüfung der Entwürfe der nationalen Strategiepläne unter Berücksichtigung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“
  • EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030
  • Maßnahmen gegen die Hauptursachen des Biodiversitätsverlusts
  • Keine neuen Treibhausgase – der größte Teil der Klimagase, die in der Landwirtschaft entstehen, müssten vermieden und der Rest gespeichert werden.

 

 

Steuerliche Vorteile

 

Die Bundesregierung setzt das Klimaschutzprogramm auch steuerlich um.

Neben der Verbilligung des Bahnfahrens und der Entlastung von Pendlern soll deshalb auch die energetische Gebäudesanierung gefördert werden.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (Betriebsleiter-/Altenteilerhäuser) sollen für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld gefördert werden.

Förderfähig sind dabei Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Förderung 40.000 Euro. In den ersten beiden Jahren des Abschlusses der energetischen Maßnahmen sind je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch jeweils 14.000 Euro und im übernächsten Jahr 6 Prozent, höchstens jedoch 12.000 Euro, begünstigt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die Rechnung auf das Konto des Handwerkers überwiesen wird.

Das Betriebsleiter- bzw. Altenteilhaus muss älter als 10 Jahre sein, bei Optimierung von Heizungsanlagen müssen diese älter als zwei Jahre sein.

Die Baumaßnahmen sollten erst nach dem 31.12.2019 beginnen um eine Förderung zu bekommen.

 

 

Erhebliche Investitionen nötig

 

Zur Verwirklichung der Ziele des Deals sind erhebliche Investitionen nötig.

Um die derzeitigen Klima- und Energieziele bis 2030 zu erreichen, müssen Schätzungen zufolge jährlich 260 Mrd. EUR zusätzlich investiert werden.

Das entspricht ca. 1,5 % des BIP von 2018.

Dafür müssen sowohl der öffentliche als auch der private Sektor mobilisiert werden.

Die Kommission wird Anfang 2020 einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa vorlegen, um zur Deckung des Investitionsbedarfs beizutragen.

Mindestens 25 % des langfristigen EU-Haushalts sollten für den Klimaschutz aufgewendet werden, und die Europäische Investitionsbank, Europas Klimabank, wird weitere Unterstützung leisten.

 

 

Wie geht es weiter?

 

Um das politische Ziel, 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu sein, gesetzlich zu verankern, wird die Kommission innerhalb von 100 Tagen das erste „europäische Klimagesetz“ vorlegen.

Um alle Klima- und Umweltziele zu erreichen, wird die Kommission ferner die Biodiversitätsstrategie bis 2030, die neue Industriestrategie und den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für nachhaltige Lebensmittel und Vorschläge für ein schadstofffreies Europa vorlegen.

Außerdem wird daran gearbeitet werden, Europas Emissionsziele für 2030 anzuheben und so einen realistischen Weg zur Erreichung des Ziels für 2050 vorzugeben.

 Die Kommission wird im März 2020 einen „Klimapakt“ auf den Weg bringen, damit Bürgerinnen und Bürger mitreden können und eingebunden werden, wenn neue Maßnahmen konzipiert und Informationen ausgetauscht, Maßnahmen auf Bürgerebene ergriffen und Lösungen vorgestellt werden, denen andere folgen können.

 

 

Bundesministerin lobt den Deal

 

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat sich bereits positiv zum Green Deal geäußert:

“Mit dem “Green Deal” will Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auch die europäische Agrarpolitik umwelt- und klimafreundlicher ausrichten. Ambitionierte Ziele hat sie vorgelegt. Und die deutsche Landwirtschaft befindet sich bereits auf dem Weg dorthin. Das begrüße und unterstütze ich. Diesen Weg gehen wir auch mit unserer Ackerbaustrategie, die wir in der kommenden Woche vorstellen. Die vorrangigen Ziele sind die langfristige Sicherung der Grundversorgung mit Nahrungs- und Futtermitteln in Deutschland sowie die Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens, der Erhalt und Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft, die Anpassung des Ackerbaus an den Klimawandel, die Verstärkung seines Beitrags zum Klimaschutz, der Ausbau digitaler Technologien und der Präzisionslandwirtschaft, um Ressourcen zu schonen, sowie die Anpassung der Pflanzenzüchtung und des Pflanzenanbaus an die Klimaveränderungen“.

Sie räumt aber auch ein, dass damit auf die Branche weitere Veränderungen zukommen:

„Die deutsche Landwirtschaft leistet schon viel bei Umwelt- und Klimaschutz, an einigen Punkten müssen wir noch besser werden. Das gibt es aber nicht zum Nulltarif. Für die Branche bedeuten die Pläne der Kommission Veränderungen, sie machen Anpassungsleistungen nötig. Wir müssen ihnen Wege und Mittel aufzeigen. Wie etwa neue Pflanzenzüchtungen, wie es auch die Kommission vorschlägt. Finanzielle Förderungen und Zahlungen für Gemeinwohlleistungen sind zudem erforderlich und die Einhaltung der Standards und das Erreichen der Ziele für alle Mitgliedstaaten. Klar muss sein: Wo Landwirten Einkommen am Markt entgeht, weil sie Umweltdienstleitungen erbringen, müssen sie dafür entlohnt werden. Umso wichtiger, dass das im Agrarhaushalt für die neue Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik berücksichtigt wird. Der Koalitionsvertrag ist maßgeblich. Angestrebt ist hier ein Budget für die neue Förderperiode vor auf dem bisherigen Niveau.”

 

 

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