Bei Kunden werden Gutscheine zum Verschenken immer beliebter.
Bislang gab keine gesetzliche Grundlage im UStG – und auch keine bundeseinheitlich geregelte Auffassung der Finanzverwaltung über die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen.
Jetzt hat der Gesetzgeber Klarheit geschaffen und im Umsatzsteuergesetz das Thema Gutschein genau definiert.
Mit dieser Änderung gibt es eindeutige Vorgaben, wann für einen Gutschein Umsatzsteuer fällig und was dafür die Bemessungsgrundlage ist.
Die Neuregelung gilt für alle Gutscheine, die ab dem 01. Januar 2019 ausgehändigt werden.
Definition Gutschein
Bei einem Gutschein handelt es sich nach der Definition der neuen Richtlinie um „ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder eine Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder zu erbringenden Dienstleistungen oder die Identität des möglichen Lieferers oder Dienstleistungserbringers entweder auf dem Instrument selbst oder in damit zusammenhängenden Unterlagen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung dieses Instruments, angegeben sind.“
Preiserstattungs- oder Preisnachlassgutscheine, Guthabenkarten, Fahrscheine, Eintrittskarten oder Briefmarken sowie bloße Zahlungsinstrumente wie Bitcoins oder andere Kryptowährungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bei allen anderen wird ab sofort zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.
Einzweckgutscheine
Bei einem Einzweckgutschein ist zum Zeitpunkt der Aushändigung die Gegenleistung verbindlich beschrieben.
Die Produkte, der Ort der Lieferung der Gegenstände oder die Erbringung der Dienstleistungen sind eindeutig bei diesem Gutschein festgelegt.
Dadurch liegen bereits alle Informationen vor um die Umsatzsteuer für die zugrundeliegenden Umsätze zu bestimmen und welcher Umsatzsteuersatz (7 % oder 19 %) anzuwenden ist.
Deswegen erfolgt bei Einzweck-Gutscheinen die Umsatzbesteuerung direkt bei Ausgabe des Gutscheins.
Wird der Gutschein eingelöst, muss nur noch für einen gegebenenfalls fälligen Differenzbetrag Umsatzsteuer gezahlt werden.
Mehrzweckgutscheine
Beim Mehrzweckgutscheinen ist die Gegenleistung zum Zeitpunkt der Aushändigung offen, meistens sind auf diesen Gutscheinen nur Geldbeträge angegeben.
Deshalb erfolgt die Umsatzbesteuerung erst dann, wenn das Produkt tatsächlich ausgeliefert oder die Dienstleistung erbracht wird und klar ist ob diese zum ermäßigtem oder vollem Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden muss.
Erst dann liegen alle Informationen vor, um den korrekten Umsatzsteuersatz zu bestimmen.
Kassen-Update erforderlich
Die meisten Kassenhersteller haben ihre Software bereits auf die neue Gutscheinregelung eingestellt.
Ein Kassen-Update ist deshalb ratsam.
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