Seit gut dreieinhalb Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Nun hat die Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben, zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

Im Schnitt liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze dann bei 9,27 Euro.

 

 
Was ändert sich und warum?

 

Bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen und sieht aktuell eine Bezahlung von 8,84 Euro pro Stunde vor.

Zum 1. Januar 2019 soll dieser Betrag um 42 Cent steigen, im Jahr darauf noch einmal um 16 Cent.

Ab 2019 gilt somit ein Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde, ab 2020 mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde.

Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sich die zuständige Mindestlohn-Kommission am Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Das hat errechnet, dass die für die Höhe des Mindestlohns maßgeblichen Tariflöhne in den vergangenen zwei Jahren um 4,8 Prozent gestiegen sind.

Aus diesem Grund soll der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 ebenfalls um knapp vier Prozent ansteigen. Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage schlug die Mindestlohn-Kommission zudem vor, den Mindestlohn 2020 noch einmal anzuheben.

Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung inzwischen gefolgt, das Kabinett setzte die Anhebung des Mindestlohns Ende Oktober per Verordnung um.

 

 

 

Wer bekommt den Mindestlohn?

 

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren, also auch für Rentner, Minijobber, ausländische Beschäftigte, Saisonarbeiter und volljährige Schüler.

Tarifverträge einzelner Branchen, die bisher unter dem geltenden Mindestlohn liegen, sind künftig nicht mehr zulässig.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht jedoch Ausnahmen vor.

Folgende Personen- und Berufsgruppen haben keinen Anspruch auf Mindestlohn:

• Auszubildende

• ehrenamtlich Tätige

• Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

• Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung

• Selbstständige

• Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz

• Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten

• Personen, die ein verpflichtendes Praktikum (schul-, hochschulrechtlich, Ausbildungsordnung, gesetzlich geregelte Berufsakademie) absolvieren

• Personen, die ein freiwilliges Praktikum bis zu drei Monate zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums beziehungsweise begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung absolvieren, wenn nicht zuvor mit demselben Ausbildenden ein solches Praktikumsverhältnis bestand

• Personen im Rahmen einer Einstellungsqualifizierung (§ 54 a SGB III) oder Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz

• Teilnehmer einer Maßnahme der Arbeitsförderung (z.B. 1-Euro-Jobs)

• Menschen mit Behinderungen in einem “arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis”

 

 

 

Was passiert bei Nichteinhaltung?

 

Fast 7 Prozent der anspruchsberechtigten Beschäftigten in Deutschland bekamen in der Vergangenheit weniger als den vorgeschriebenen Mindestlohn ausgezahlt.

In vielen Fällen werden Bereitschaftszeiten nicht bezahlt, Kosten für Arbeitsmaterial vom Lohn abgezogen oder Überstunden nicht bezahlt, wie Wirtschaftsforscher im Rahmen der Langzeitstudie Sozio-Ökonomisches Panel (SOEP) herausfanden.

Wer von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erwischt wird, weil er den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz nicht bezahlt, muss mit einer Geldbuße in einer Höhe von bis zu 500.000 Euro rechnen.

Für Verstöße gegen Verpflichtungen im Rahmen der Kontrolle durch die Zollverwaltung können zudem Geldbußen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Alle Fragen zum Mindestlohn beantwortet auch die Mindestlohn-Hotline des Zolls.

Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 60 28 00 28 erreichbar.

 

 

 

 

http://www.der-mindestlohn-wirkt.de

http://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html#BJNR134810014BJNG000500000

https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Infos_Mindestlohn/infos_mindestlohn_node.html

 

 

 

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