Polen ist seit heute zum Hochinzidenzgebiet erklärt.

Das hat auch Auswirkungen auf die Einreise und die Arbeitsquarantäne von Erntehelfern.

Für die Einreise aus Polen nach Deutschland muss ab sofort ein negativer Corona Test schon vor der Einreise erfolgen, der im Heimatland erstellt wird.

 

 

PCR- oder Antigentest erforderlich

 

Erntehelfer aus Polen brauchen also ein negatives Corona-Testergebnis bei der Einreise, das max. 48h alt ist.

Es gelten sowohl PCR- wie auch Antigentests.

In einigen Grenzregionen gibt es direkt an den Übergängen Testcenter, dort muss aber mit extrem langen Wartezeiten gerechnet werden.

 

 

Arbeitsquarantäne

 

Bei der Arbeitsquarantäne gibt es zudem unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern (Stand: 22.03.2021).

 

In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist eine Verkürzung der Arbeitsquarantäne am 5. Tag nach der Einreise nicht mehr möglich.

In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist eine Verkürzung der Arbeitsquarantäne frühestens am 5. Tag nach der Einreise mit einem negativem Testergebnis noch möglich.

Die Erntehelfer dürfen sich allerdings zuvor nicht in einem Corona-Virusvarianten-Gebiet (Aktuelle Liste der Risikogebiete) aufgehalten haben. Die Umsetzung von Infektionsschutz- und Hygienekonzepten bei der Arbeitsquarantäne ist in jedem Fall erforderlich.

Sonderregel Bayern: In Bayern ist eine Verkürzung der Arbeitsquarantäne frühestens am 5. Tag nach der Einreise mit einem negativem Testergebnis ebenfalls noch möglich. Ab drei gleichzeitig tätigen SAK oder 10 Beschäftigten muss bei Arbeitsbeginn ein max. 48h altes negatives Ergebnis eines PCR-Coronatests vorliegen.

Nordrhein-Westfalen: Es gibt keine Quarantäne/Arbeitsquarantäne für Einreisende aus Risikogebieten/Hochinzidenzgebieten.

 

Vor der Einreise muss weiterhin die Anmeldung der SAK unter www.einreiseanmeldung.de erfolgen.

Diese Daten werden an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Die Anmeldung ist max. 3 Tage vor Einreise möglich.

 

 

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