Auch wenn derzeit viele Meldungen über einen Einreisestopp kursieren, mit einer gültigen Pendlerbescheinigung können Saisonarbeiter noch immer in Deutschland einreisen.
Das gab das Bundesinnenministerium nun bekannt.
Grenzüberschreitendes Reisen für Berufspendler erlaubt
Der Bundesinnenminister bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen.
Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen.
Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.
In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Grenzüberschreitendes Reisen ist aber – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – aus dringenden Gründen (u.a. ärztliche Behandlungen, familiäre Todesfälle) nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig.
Zudem bleibt die Rückreise von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, mittels Transit durch Deutschland zulässig.
„Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen.“ heißt es auf der Seite des Ministeriums.
Pendlerbescheinigung ist Pflicht
Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen bleibt also unabhängig von der Staatsangehörigkeit weiterhin zulässig.
Wichtig: Ausländische Saisonarbeitskräfte gelten als berufsbedingte Pendler.
Als Nachweis für die berufsbedingte Einreise gilt eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung.
Darüber hinaus kann der Nachweis auch mit einer vergleichbaren Bescheinigung der Nachbarstaaten erbracht werden
Eine Vorlage für eine Pendlerbescheinigung steht auf der Seite der Bundespolizei zum Download bereit
Achtung: Diese Info gilt nur für die deutsche Grenze, die jeweiligen anderen Länder müssen deshalb nicht die Bescheinigung akzeptieren!
Quellen: Zentralverband Gartenbau e.V./VSSE
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