Die Panik vor dem Coronavirus geht um.
Desinfektionsmittel sind bereits ausverkauft in den Apotheken, auch bei Nudeln, Konserven etc. sind Hamsterkäufe zu beobachten. Unsicherheit führt in allen Bereichen zu Überreaktionen.
Experten befürchten jedoch, dass die Lungenkrankheit Covid-19 darüber hinaus auch einen großen Einfluss auf die Wirtschaft haben wird – oder auch jetzt schon hat.
Auch die Obst- und Gemüsebranche könnte unter den Maßnahmen und Auswirkungen rund um das neue Virus leiden – oder auch von ihnen profitieren.
Saisonarbeitskräfte könnten fortbleiben
Zahlreiche Verbände und Vereinigungen fordern bereits, die heimischen Obst- und Gemüsebetriebe mit Sonderprogrammen zu schützen, um schnell und wirkungsvoll agieren zu können, sollte das Coronavirus sich weiter ausbreiten.
Gerade im Hinblick auf die ohnehin schwieriger zu bekommenden Saisonarbeitskräfte herrscht Sorge.
Denn solange in den Herkunftsländern der Erntehelfer weniger Corona-Virus-Fälle als in Deutschland vorliegen, könnten deren Regierungen Ausreisebeschränkungen erlassen, um die Infektionsrate der eigenen Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Dies würde die Anreise der Arbeitskräfte für die Ernte in Deutschland behindern oder gar unmöglich machen.
Umgang mit Virusfällen im eigenen Betrieb
Das Virus hat sich bereits auf fast alle Bundesländer ausgebreitet. Schulen und Firmen schließen in betroffenen Gebieten als Vorsichtsmaßnahme.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die ersten Fälle in Betrieben aus der Obst- und Gemüsebranche auftreten.
Lohnfortzahlung bei Betriebsschließung
Arbeitgeber müssen den Beschäftigten ihren Lohn weiterzahlen, wenn Behörden wegen des Coronavirus Betriebsschließungen veranlassen oder sie selbst eine Quarantäne anordnen.
Wichtig ist es deshalb in diesen Fällen, so weit möglich, zumindest die Büroangestellten im Home-Office arbeiten zu lassen.
Kurzarbeitsgeld beantragen
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorrübergehend geschlossen wird.
Infos zum Antrag aus Kurzarbeitsgeld gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen
Quarantäne – wer zahlt?
Ist ein einzelner Mitarbeiter am Corona-Virus erkrankt und wird krankgeschrieben, gelten die normalen Regeln für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Werden Mitarbeiter aber nur vorsorglich unter Quarantäne gestellt, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Nettogehalt kommt dann weiterhin vom Arbeitgeber, der sich den Betrag aber später von der Behörde zurückholen kann, die die Quarantäne angeordnet hat.
Vorbeugende Maßnahmen im Betrieb braucht es unterdessen nicht – es reicht völlig, wenn allen Mitarbeitern Wasser und Seife zum regelmäßigen Händewaschen zur Verfügung gestellt werden und die Etikette zum einen eingehalten (Husten und Niesen nur in die Ellenbeuge) oder auch kurzfristig vernachlässigt (unnötiges Händeschütteln vermeiden) wird.
Absatz von Importen könnte zurück gehen
Durch den Ausbruch des neuartigen Coronavirus in verschiedenen Regionen Chinas und vermehrten Infektionen auch in Europa stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob das Virus auch über nach Deutschland importierte Lebensmittel und andere importierte Produkte auf den Menschen übertragen werden kann.
Bundesministerin Julia Klöckner betont: „Nach derzeitigem Wissensstand ist unwahrscheinlich, dass importiere Waren wie Lebensmittel die Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten. Hauptgrund dafür ist die relativ geringe Umweltstabilität der Viren.“
Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder etwa durch importierte Bedarfsgegenstände mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt.
Obwohl eine Übertragung des Virus über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte unwahrscheinlich ist, sollten beim Umgang mit diesen die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden. Da Coronaviren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden.
An dieser Stelle könnte die übertriebene Panik der Branche sogar von Nutzen sein: Regionale Lebensmittel könnten durch die Angst vor den aus dem Ausland mit importierten Viren einen Boom erleben. Gerade in der Direktvermarktung sollte deshalb noch stärker mit der lokalen Herkunft der Produkte geworben werden.
Weitere Informationen
Dass Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat eine Hotline für Unternehmen 030-186151515 eingerichtet.
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aber auch regionale Produkte sollten nicht für alle Hände frei zugänglich sein, wie es leider immer noch in Supermärkten möglich ist. .
Es sind sogar Erdbeeren nicht abgepackt erhältlich.
Hier ist mir der Hofladen mit Bedienung sicherer.