zuschauer-beim-makareinis-vortrag-1-web1

 

Fred Eickhorst. Foto: Heike Sommerkamp

Fred Eickhorst. Foto: Heike Sommerkamp

Ein Anbaubetrieb muss im Tagesgeschäft auch so manche Sache abseits der landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Griff haben. Stets den Überblick über die neusten gesetzlichen Entwicklungen in puncto Arbeitsrecht, Finanzbuchhaltung, Kontrollverfahren etc. zu behalten, ist eine Herausforderung. Aus diesem Grund lud die Vereinigung der Spargelanbauer in Niedersachsen e.V. am 8. Dezember 2016 zu ihrem alljährlichen Tagesseminar ein.

Das erklärte Ziel: einen Überblick über die aktuellen Verhältnisse zu geben.

Mit nützlichen Tipps und Hinweisen klärten die Referenten über Neuerungen im kommenden Jahr auf. „Knapp 120 Anmeldungen haben wir in diesem Jahr und freuen uns sehr über die zahlreichen Teilnehmer“, erklärte Fred Eickhorst von der Vereinigung der Spargelanbauer e.V., zur Begrüßung.

 

Die Themen von sechs Referenten in diesem Jahr:
– arbeitsrechtliche Aspekte
– Aufzeichnungspflichten
– die Möglichkeiten Lohnzuschläge ohne steuerliche Auswirkungen zu zahlen
– Änderungen im Bereich der Barkassenführung
– technische Voraussetzungen an elektronische Kassensysteme  
– Registrierungspflichten für lebensmittelproduzierende Betriebe und die Lebensmittelüberwachung in der Primärproduktion.

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Heinz Möller. Foto: Heike Sommerkamp

Heinz Möller. Foto: Heike Sommerkamp

Diplom-Juristin Sarah Sonnabend. Foto: Heike Sommerkamp

Sarah Sonnabend. Foto: Heike Sommerkamp

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Heinz Möller referierte über wichtige Aspekte bei der Mitarbeiterführung. Seine Ausführungen galten dem unabdingbaren Mindestlohn, Lohnzahlungspflichten und -fälligkeit, Aufzeichnungspflichten zu Arbeitszeiten sowie den vielen Besonderheiten bei der Anstellung von Saison- bzw. kurzzeitig Beschäftigten.

Sein Tipp: „Beachten Sie unbedingt die Meldefristen bei den Sozialversicherern“.

Diplomjuristin Sarah Sonnabend ergänzte den Vortrag durch Ausführungen zur Hofübergabe.

Lohnzuschläge ohne steuerliche Auswirkungen

Hartmut Osterkamp. Foto: Heike Sommerkamp

Hartmut Osterkamp. Foto: Heike Sommerkamp

„Lassen Sie ihre Mitarbeiter am Erfolg teilhaben, denn der Erfolg ist sexy!“, rief Hartmut Osterkamp von der LWK NRW den Hörern zu. Sein Vortrag kreiste um die Möglichkeiten, Lohnzuschläge ohne steuerliche Auswirkungen zu zahlen. Ziel seines Vortrags war die Sensibilisierung für ein Umdenken bei der Mitarbeiterführung. Denn gute Mitarbeiter sind nicht selbstverständlich, und um sie zu motivieren und ans Unternehmen zu binden, gäbe es passgenaue und steuerfreie Belohnungen.

Die Möglichkeiten seien gar nicht so begrenzt: Neben Fort-und Weiterbildungen, der Erstattung von Reisekosten oder einem Firmenhandy sei es nämlich auch möglich, die Kosten für einen Führerschein zu bezahlen oder sich an der Gesundheitsförderung zu beteiligen. So gibt es beispielsweise zugelassene Fitnessstudios, an deren Mitgliedsbeitrag sich der Arbeitgeber beteiligen könne. Positiver Nebeneffekt: Nur ein gesunder und fitter Mitarbeiter leistet das Beste für den Betrieb.

Osterkamp zeigte auch die Möglichkeit des Erholungsbeitrags, eine Zuzahlung vom Arbeitgeber kurz vor dem Urlaub, auf. Bis zu 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind könne der Arbeitgeber steuerfrei an den Mitarbeiter zahlen. Und auch Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro inklusive Umsatzsteuer seien drin – eine Fülle von Möglichkeiten für alle, ihre Topleute über das Gehalt hinaus zu würdigen und zu motivieren.

Barkassenführung: akribisch – zeitnah – unabänderlich

Lars Makareinis. Foto: Heike Sommerkamp

Lars Makareinis. Foto: Heike Sommerkamp

„Die Kasse muss nachvollziehbar und unabänderlich sein“, betonte Steuerberater Lars Makareinis immer wieder, „außerdem muss die Kasse jederzeit kassensturzfähig sein. Jederzeit!“ beharrte er. Im Klartext heißt das: Zählen und Dokumentieren. Und zwar immer und sofort, nicht erst am Folgetag.

Die Teilnehmer horchten besonders auf, als Makareinis zum Thema Barkassenführung, offene Ladenkasse und elektronische Registrierkasse ausholte. Insbesondere zielten seine Ausführungen darauf hin, was die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2017 erwartet. Im Grunde sei das eine lückenlose, geordnete und bis zum kleinsten Schritt nachvollziehbare und dokumentierte Buchführung, die jederzeit einsehbar ist.

„Mit dem Thema Kassenführung war nie zu spaßen und in Zukunft wird noch weniger damit zu spaßen sein“, betonte der Referent. Zehn Jahre müsse man die Belege aufbewahren.

Der Tipp vom Experten: „Dokumentieren Sie alles und seien Sie penibel: Jede Systemeinstellung, die geändert wurde, jeder Zugriff auf die Software, jede Geldentnahme und –einzahlung sowie jede einzelne Handlung vom Kauf der Kasse bis zu deren Einlagerung“. Es gab eine lebhafte Diskussion mit vielen Detailfragen.

Technische Voraussetzungen für elektronische Kassen ab 2017

Michael Trmac. Foto: Heike Sommerkamp

Michael Trmac. Foto: Heike Sommerkamp

Eine Registrierkassenpflicht gäbe es zwar nicht, aber wenn man sich für eine elektronische Registrierkasse entscheide, dann müsse diese auch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Michael Trmac von der Firma Multi Data klärte über die ab dem 1.1.2017 geforderten technischen Voraussetzungen elektronischer Kassen zur Fiskalisierung auf: Jederzeit müsse eine Auslesung des aktuellen Kassenstandes möglich sein. Des Weiteren müsse eine lückenlose Dokumentation der Vorgänge vorliegen und gespeichert sein. Ausgediente Kassen dürften keinesfalls entsorgt werden: „Nicht aufrüstbare Registrierkassen müssen in die Ecke – wegen der Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren“, betonte Trmac.

„Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Kasse aktuell ist, dann fragen Sie einen Kassenlieferanten oder Ihren Steuerberater. Besser noch: investieren Sie in ein gemeinsames Gespräch“, riet der Referent weiter, „denn über eines müssen Sie sich im Klaren sein: In der Verantwortung ist immer der Steuerpflichtige – also Sie“.

Bereits ab zirka 300 € seien Modelle mit den gesetzlichen Standards von 2017 erhältlich – bei Nennung dieses Werts ging ein erleichtertes Raunen durch den Saal.

Lebensmittelüberwachung in der Primärproduktion

Evelin Thier. Foto: Heike Sommerkamp

Evelin Thier. Foto: Heike Sommerkamp

Zum Ende der Veranstaltung referierte Evelin Thier vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) über Registrierungspflichten für lebensmittelproduzierende Betriebe und die Lebensmittelüberwachung in der Primärproduktion. „Die pflanzliche Lebensmittelüberwachung wurde recht stiefmütterlich behandelt. Das soll sich nun ändern“, erklärt sie.

Auslöser dafür sei die Verbreitung von EHEC in Deutschland vor einigen Jahren. Die Prämisse der Kontrollfunktion sei in erster Linie die Lebensmittelüberwachung und der Verbraucherschutz – „wir wollen eine Vereinheitlichung schaffen und für Durchblick bei Kontrollen und Vertriebswegen sorgen“, erklärte sie zum Ende.

 

 

Auch nächstes Jahr wird die Vereinigung der Spargelanbauer in Niedersachsen e.V. zum alljährlichen Tagesseminar einladen – und die Anbaubetriebe mit vielen nützlichen Tipps über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Verwandte Beiträge


Immer frische News -
mit unserem Newsletter

Hier in unseren Newsletter eintragen und immer aktuelle News vom ErdbeerSpargel Portal erhalten.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen - ein Bestätigungsmail geht Ihnen zu.