Es wird langsam ernst beim Aktionsprogramm Insektenschutz.

Das Maßnahmen-Papier mit verbindlichen Vorgaben für Änderungen im Naturschutzrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Düngerecht sowie im Wasserrecht wurde bereits 2019 vom Bundeskabinett beschlossen.

In Kürze werden auf politischer Ebene weitere Beratungen zum Aktionsprogramm sowie dem Insektenschutz-Gesetz erwartet.

Negativ betroffen von den Auswirkungen wären vor allem Landwirte, die Flächen in Schutzgebieten bewirtschaften.

Deswegen rufen viele Verbände derzeit zu Umfragen zur Betroffenheit der Anbauer auf, deren Ergebnisse ans Bundesministerium übergeben werden sollen, um noch Änderungen anzuregen.

 

 

Das Aktionsprogramm – Der Inhalt

 

Das Ziel des Aktionsprogramms Insektenschutz ist es, eine Trendumkehr beim Rückgang der In-sekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen.

 

Zentrale Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz sind:

  • 100 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für die Förderung von Insektenschutz, vor allem in der Agrarlandschaft, und für den Ausbau der Insektenforschung
  • Schutz und Wiederherstellung von Insektenlebensräumen in allen Landschaftsbereichen und in der Stadt – insbesondere sogenannter Saum- und Randbiotope, also zum Beispiel Schnittstellen zwischen Wald und Wiese, Randstreifen von Wegen oder Hecken am Wegesrand
  • Klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden und deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Insektenlebensräume
  • Besseres Licht: Eindämmung des “Staubsaugereffekts” auf Insekten durch insektenfreundliche Lichtquellen
  • Mehr Engagement: Förderung und Unterstützung des Engagements für Insekten in allen Bereichen der Gesellschaft

 

Vor allem der Schutz der Lebensräume und die Vorgaben zum Pestizideinsatz bedeuten große Einschränkungen für Landwirte.

Ab dem Jahr 2021 soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Herbiziden sowie biodiversitätsschädigenden Insektiziden und Bioziden in ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen verboten werden.

Das Aktionsprogramm Insektenschutz sieht vor, den Einsatz glyphosathaltiger und wirkungsgleicher Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken. Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat soll in Deutschland bis Ende 2023 komplett beendet werden.

Zu den schützenswerten Bereichen gehören unter anderem FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotope.

Zudem soll das Verbot in Vogelschutzgebieten mit Bedeutung für den Insektenschutz gelten, welche von den Ländern in eigener Zuständigkeit bestimmt werden.

 

 

Das Aktionsprogramm – Die Problematik

 

Grundsätzlich haben die meisten Landwirte kein Problem mit einem stärkeren Insektenschutz.

Sie lehnen nicht die Ziele des Aktionsprogramms ab, sondern deren Umsetzung. Denn gerade die ordnungsrechtlichen Maßnahmen erschweren ihnen die Arbeit oder machen eine Bewirtschaftung unmöglich.

Viele Anbauer besitzen Flächen in Naturschutzgebieten. Ein pauschales Verbot von Pestiziden sowie die geforderte Reduzierung der Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer ist für sie ohne erhebliche Einbußen nicht umsetzbar.

Sie wünschen sich mehr Kooperation statt der Verbote und eine Betrachtung der Einzelfälle.

Statt eines pauschalisierten Verbots möchten sie individuelle Bewirtschaftungsregeln vereinbaren, um die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der Betriebe weiter zu gewährleisten.

 

 

Das Aktionsprogramm – Der Stand

 

Bereits am 20. Juni 2018 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unter der Leitung von Bundesministerin Svenja Schulze ein „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung“ veröffentlicht.

Daraus entstand das Maßnahmenpapier „Aktionsprogramm Insektenschutz“, das am 04.09.2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Im „Aktionsprogramm zum Insektenschutz“ wurde auch ein Insektenschutz-Gesetz angekündigt.

Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf des Insektenschutzgesetzes inzwischen vorgelegt. Zeitgleich arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.

In Kürze werden auf politischer Ebene weitere Beratungen zum Aktionsprogramm folgen.

Wer eine Einladung zu einer Umfrage von einem Verband bekommen hat, sollte daran teilnehmen – denn nur so kann deutlich werden, wie viele Landwirte tatsächlich von den neuen Verboten betroffen wären.

 

 

 

 

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