Produzenten von Sonderkulturen wie dem Anbau von Erdbeeren und Spargel sehen sich besonderen Herausforderungen in Sachen Pflanzenschutz gegenüber.

Häufig fehlen geeignete Pflanzenschutzmittel aufgrund auslaufender Zulassungen oder fehlender Forschung.

Wie aber können Produzenten von Erdbeeren und Spargel ihre Pflanzen vor Schädlingen schützen, ohne dabei gegen Pflanzenschutzgesetze zu verstoßen?

 

 

Frage nach dem Abnehmer von Bedeutung

 

Wer Sonderkulturen mit Erdbeeren oder Spargel anlegen will, sollte sich zunächst immer auch Gedanken über die potentiellen Abnehmer der eigenen Produkte machen.

Der Abnehmer definiert nämlich nicht zuletzt auch die Grenzen des Pflanzenschutzes.

Interessenten sollten sich daher mit den Grenzwerten von Rückständen in dem jeweiligen Zielland vertraut machen.

Innerhalb der Europäischen Union gelten die Rückstandshöchstgehalte (RHG) nach Verordnung (EG) 396/2005.

Doch auch die Abnehmer selbst können gesonderte Vorgaben zu den Qualitätsstandards machen.

Wollen Sie sich auf Sonderkulturen spezialisieren und diese auch vermarkten, sollten Sie also bereits vor der ersten Ernte oder dem Anbau intensiv mit dem potentiellen Abnehmer ins Gespräch kommen und hiernach dann den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder anderen Maßnahmen prüfen und planen.

 

 

Gibt es Besonderheiten bei Erdbeer-Sonderkulturen?

 

Erdbeeren sind besonders anfällig.

Zu viel Feuchtigkeit, zu viel Kälte, zu viel Hitze … auch die dünne Haut der Sammelnussfrüchte bietet kaum Schutz vor Schädlingen und Krankheiten.

Der Anbau von Erdbeeren geht also mit einem hohen Maß an Arbeit einher.

Doch wie können Sie die zarten Früchte schützen?

Grundsätzlich sind sowohl Herbizide, Fungizide als auch Akarizide auch beim Erdbeeranbau zugelassen.

Die Bundesländer aktualisieren dabei regelmäßig die Zulassungslisten für einzelne Mittel, die im Pflanzenschutz zum Einsatz kommen dürfen.

Der Freistaat Sachsen stellt zum Beispiel eine Aufstellung für im Obstanbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel – speziell für Erdbeeren – zur Verfügung:

https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/154746/74b13b16d671ed720e24989424577aee/erdbeere-data.pdf

In dieser finden Interessenten wichtige Hinweise über erlaubte Mittel inklusive Anwendungshinweisen.

Diese Liste ist jedoch nur für das Bundesland Sachsen verbindlich.

In anderen Ländern können Abweichungen bei den zugelassenen Mitteln gelten.

Sie sollten sich daher vorab stets bei den landeseigenen Behörden über die Grenzen des Pflanzenschutzes informieren.

 

Spargel-Dauerkulturen: Nach der Ernte ist vor dem Pflanzenschutz

 

Anders als bei Erdbeeren müssen bei auf dauerhafte Kultivierung ausgerichtete Pflanzen wie Spargel häufig erst nach der Ernte Schutzmaßnahmen getroffen werden, um diese auch in die nächste Saison zu bringen.

Das Spargellaub ist besonders anfällig für Pilze (insbesondere Spargellaubkrankheit, Grauschimmel und Spargelrost).

Aber auch Schädlinge wie Spargelfliege, Spargelkäfer und Spargelhähnchen können den Dauerkulturen zu schaffen machen und die kommende Ernte verringern.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist hier grundsätzlich ebenso gestattet wie beim Anbau von Erdbeeren.

Zu beachten ist dabei auch auf die aktuelle Zulassung der verwendeten Mittel sowie die Anwendungshinweise auf den Produkten.

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat ebenfalls eine Zusammenfassung zur Verfügung erstellt, in der angehende oder versierte Spargelbauern Hinweise zu gestatteten Herbiziden, Fungiziden & Co. erhalten:

https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzmittel_Zulassungslisten_Gartenbau/Spargel/Zugelassene_Pflanzenschutzmittel_im_Spargelanbau.pdf

Auch diese Vorgaben sind lediglich für das Land Schleswig-Holstein verbindlich.

Aber die Behörden der anderen Länder stellen in der Regel ebenfalls alle wichtigen Informationen für den Anbau von Sonderkulturen frei zugänglich bereit.

Grundsätzlich gilt – egal ob im Spargel- oder Erdbeeranbau: Achten Sie darauf, dass die verwendeten Pflanzenschutzmittel über eine aktuelle Zulassung in der EU und Deutschland verfügt.

Und lesen Sie vor der Anwendung der einzelnen Produkte die Hinweise auf der Verpackung genau durch.

Die Hersteller geben hier in aller Regel an, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise der Einsatz des Mittels erfolgen sollte.

 

 

 

Allgemeine Hinweise zum Pflanzenschutz finden Sie auch unter https://www.anwalt.org/pflanzenschutzgesetz/.

 

Dies ist ein Gastbeitrag der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH.

 

 

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