Die nächste Hitzewelle rollt gerade über Deutschland.

Viele Landwirte bangen deshalb um ihre Ernte und vergessen dabei sich selbst.

Denn nicht nur Pflanzen leiden unter den anhaltenden warmen Temperaturen und der Sonneneinstrahlung, sondern auch der Mensch.

Studien zeigen, dass besonders Beschäftigte im Obst- und Gemüsebau von hoher UV-Strahlung betroffen sind.

Besonders für Arbeitgeber wichtig: Maßnahmen zum Sonnenschutz fallen unter das Arbeitsschutzgesetz.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat deshalb eine Sonderseite zur Arbeit im Freien online gestellt.

 

 

UV-Strahlung ernst nehmen

 

Ein Übermaß an UVA- und UVB-Strahlung schädigt die Haut und erhöht das Hautkrebsrisiko.

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 200.000 Personen neu an Hautkrebs.

Für viele Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau kann UV-Strahlung zum Problem werden.

 

 

 

UV-Strahlenbelastung bei verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Quelle: SVLFG

 

 

Die Grafik zeigt die in einer Studie ermittelte UV-Strahlen-Belastung für verschiedene grüne Berufsgruppen.

Danach sind Obst- und Gemüsebauern sowie Winzer am meisten gefährdet.

Sonnenschutzmaßnahmen bei der Arbeit und in der Freizeit verringern das Risiko einer Erkrankung.

 

 

 

Mitarbeiter gegen Sonne schützen

 

Arbeitgeber sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter während der Arbeit verantwortlich.

Um den allgemeinen Grundsatz des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen, verlangt der Gesetzgeber von ihnen, dass die Arbeitsbedingungen beurteilt werden.

Dieser Prozess wird Gefährdungsbeurteilung (GBU) genannt.

Die Risiken bei Tätigkeiten im Freien müssen von Arbeitgebern wie von den Beschäftigten erkannt und Maßnahmen zum UV-Schutz ergriffen werden.

Eine Vorlage der Gefährdungsbeurteilung bei Sonderkulturen bietet die SVLFG zum Download an.

Nach der Beurteilung des Gefahrenpotenzials für die Mitarbeiter sollten dann die notwendigen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

 

 

 

Tipps zum Sonnenschutz

 

 

  • Jede Art von Beschattung hilft. Zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung schützen z.B. mobile oder fest installierte Sonnenschirme oder Sonnensegel bei der Arbeit.

 

  • Aufenthalt im Freien reduzieren. Von April bis September ist die UV-Belastung besonders hoch. Gerade in der Zeit von 11 bis 15 Uhr ist die Sonneneinstrahlung am intensivsten. Versuchen Sie, Arbeiten in dieser Zeit möglichst in den Schatten von Gebäuden oder Bäumen zu verlagern. Halten Sie Pausen in Innenräumen oder im Schatten ab und verschieben Sie möglichst die Arbeitszeiten.

 

  • Kleidung schützt besser als Sonnencreme. Hemden oder Oberteile mit langen Ärmeln und lange Hosen reichen, eine spezielle UV-Schutzkleidung ist nicht erforderlich. Dicht gewebte Kleidungsstücke halten UV-Strahlen deutlich besser ab. Ein mehrfach gewaschenes Langarmshirt aus Baumwolle leistet beste Dienste, da sich der Stoff durch das Waschen verdichtet und so einen guten Schutz vor UV-Strahlung bietet.

 

  • An eine Kopfbedeckung denken. Ideal sind breitkrempige Hüte oder Kappen mit Nackenschutz. Helme sollten die Möglichkeit bieten, einen Nackenschutz einzuhängen.

 

  • Sonnenbrille zum Schutz der Augen. Die Sonnenbrille sollte unbedingt einen UV-Filter besitzen und wenn möglich auch einen Seitenschutz.

 

  • Sonnencreme schützt die unbedeckten Hautpartien. Der Lichtschutzfaktor sollte 30 oder höher betragen.

 

 

Weitere Infos, Broschüren und Flyer zum Sonnenschutz bei der Arbeit im Freien sowie ein Präventionsfilm „Hygiene und Sonnenschutz“ auf Deutsch, Englisch, Polnisch und Rumänisch finden sich auf

https://www.svlfg.de/sonnenschutz

 

 

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